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    Beitrag von Annette -- 14.2.07, 11:54
    EMail: E-Mail

    Re: Arbeitsvisum per Post beantragen oder doch lieber zum Amt gehen?


      Hallo Andre,
      beim googeln bin ich auf deinen Beitrag im Forum von Contact Chile gestoßen. Ich möchte nach zwei befristeten Aufenthalten nun für längere Zeit nach Chile gehen und dort auch arbeiten. Deshalb war ich sehr froh, dass ich deinen Beitrag gefunden habe. Nachdem dein Beitrag schon einige Zeit zurückliegt, nehme ich an, dass du dein Arbeitsvisum bereits beantragt oder vielleicht sogar schon bekommen hast. Ich würd mich sehr freuen, wenn du mir sagen könntest, wie das von Chile aus funktioniert und welche Papiere ich dafür benötige. Mein Plan war es ursprünglich, das Visum noch hier in Deutschland zu beantragen, wobei mich ein Besuch beim chilenischen Generalkonsulat in München diesbezüglich sehr ernüchtert hat. Jetzt suche ich nach einem möglichen anderen Weg. Ich würde mich sehr freuen, wenn du mir ein paar Ratschläge geben könntest. Viele Grüße Annette

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    Beitrag von Andre -- 14.2.07, 13:22
    EMail: E-Mail

    Re: Arbeitsvisum per Post beantragen oder doch lieber zum Amt gehen?


      Hallo Annette.

      Bei mir ist damals leider etwas bei dem Job dazwischen gekommen, so dass ich noch kein Arbeitsvisum habe. Bin aber wieder kurz davor was neues zu bekommen und dann kann ich dir berichten.

      Ich gehe aber mal davon aus, dass es so ablaufen wird wie bei meinen Vorrednern.

      LG Andre
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    Beitrag von Marion -- 10.12.06, 21:52
    EMail: E-Mail WWW: chileinside.cl

    Re: Arbeitsvisum per Post beantragen oder doch lieber zum Amt gehen?


      Hallo André,

      es wird sogar erwartet, dass du es per Post schickst und nicht persönlich vorbei bringst. Früher konnte man die Solicitud noch persönlich abgeben aber soweit ich informiert bin, müssen die Dokumente nun auf jeden Fall per Post geschickt werden. Siehe auch die 2. Seite des Antrages, wo es ausdrücklich und als "Importante" drauf steht.

      Unbedingt solltest du es per Correo Certificado (per Einschreiben) schicken. Vor allem jetzt um die Weihnachtszeit kommen gerne mal Postsendungen weg.

      Offiziell und legal darfst du erst arbeiten wenn du das Visum bekommen hast. Du kannst jedoch bei der Extranjería beantragen, dass du bereits vorab in dem Unternehmen X arbeiten darfst, solange der Antrag noch "en tramite" ist.

      Viele Erfolg und viele Grüsse, Marion

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    Beitrag von Andre -- 11.12.06, 17:42
    EMail: E-Mail

    Re: Arbeitsvisum per Post beantragen oder doch lieber zum Amt gehen?


      Hallo Marion,

      vielen Dank für die Antwort. Eine Frage habe ich noch.

      Habe hier im Forum gelesen, dass man für das Visum, dass man bekommt wenn man ein Arbeitsversprechen hat, nicht erwähnen sollte, dass man bspw. ein Diplom hat. Da es sein könnte, dass man dieses erst bei der Universidad de Chile anerkennen lassen muss.

      Wie schaut es mit dem VISA SUJETA A CONTRATO aus? Ist es hier schlimm, wenn auf dem Antrag oder auch im Arbeitsvertrag steht, dass ich ein deutsches Diplom habe? Sollte hierbei doch keine Rolle spielen. Oder?

      Möchte nur Voraus allen möglichen Schwierigkeiten aus dem Weg gehen

      Danke!
      Andre

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    Beitrag von Marion -- 11.12.06, 17:56
    EMail: E-Mail WWW: chileinside.cl

    Re: Arbeitsvisum per Post beantragen oder doch lieber zum Amt gehen?


      Hallo André,

      ich verstehe deine Frage nicht so richtig.
      Welches Visum beantragst du? Sujeta a contrato oder visa profesional?

      Die Informationen, die ich habe, sind folgende:

      Visa sujeta a contrato bekommst du mit einem Arbeitsvertrag und das visum hängt dementsprechend auch von dieser Arbeit ab. Das heisst, wenn du die Arbeit verlierst oder kündigst, hast du 30 Tage um ne neue Arbeit zu finden und das Visum umschreiben zu lassen. Wenn du 2 Jahre im selben Unternehmen durchhälst, dann kannst du die permanencia beantragen.

      Visa profesional bekommst du mit einem Arbeitsversprechen und du brauchst ein Diplom, was entsprechend übersetzt und beglaubigt werden muss.
      wenn du das visum hast, ist es im grunde genommen egal, wo du arbeitest. Es muss nicht in der Firma sein, die dir das Arbeitsversprechen gegeben hat.

      Viele Grüsse, Marion

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    Beitrag von Andre -- 11.12.06, 18:07
    EMail: E-Mail

    Re: Arbeitsvisum per Post beantragen oder doch lieber zum Amt gehen?


      Hi,

      hatte mich etwas schlecht ausgedrückt.

      Habe gelesen, wenn man das Visa profesional beantragt, dass man da teilweise Probleme bekommen könnte mit der Anerkennung des deutschen Diploms. Also nicht nur übersetzen lassen, sondern auch an der Universidad de Chile anerkennen lassen. Dazu benötigt man viele Unterlagen, was ziemlich ins Geld gehen dürfte und wohl ewig dauert.

      Ich möchte Sujeta a contrato beantragen. Sicherheitshalber frage ich aber nochmal nach, ob ich da auch Probleme bekommen könnte, wenn im Arbeitsvertrag oder auf dem Antrag steht, dass ich ein deutsches Diplom habe.

      Ich muss also 2 Jahre im gleichen Unternehmen durchhalten, um die permanencia zu bekommen? Wusste ich noch nicht. Aber ist ja auch noch Zeit bis dahin

      Andre

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    Beitrag von Egon Krenz -- 12.12.06, 14:45
    EMail: E-Mail

    Re: Arbeitsvisum per Post beantragen oder doch lieber zum Amt gehen?


      Ausserhalb von Santiago muss man direkt zur Extranjería gehen und das Visum beantragen. Man bekommt ein "Visa en tramite" Dokument mit dem man arbeiten kann. Arbeitstitel/Beruf sollte "Asesor" (Berater) sein. Anderenfalls muss man sein Diplom legalisieren lassen! 1 bis 2 Monate später, wenn man die Visa erhalten hat, muss man sich bei der "Policia de Investigaciones" registrieren(am besten am Wohnort, geht aber auch sonstwo) und danach ab in "Registro Civil" und die "Cedula de Identidad Extranjeros" beantragen. 2 Wochen später existiert man in Chile, da man die allmächtige RUN(fälschlicherweise RUT genannt) hat. Danach kann man Cuenta corriente, ISAPRE, AFP und alles andere beantragen/abschliessen.

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    Beitrag von Tina -- 15.12.06, 20:21
    EMail: E-Mail

    Re: Arbeitsvisum per Post beantragen oder doch lieber zum Amt gehen?


      Ich stimme Herrn Krenz zu. Ich bin gerade dabei die Behoerdengaenge zu machen. Das mit dem "Asesor" ist mir zwar neu, aber ich habe aus Deutschland sowieso schon meine beglaubigten Unterlagen (Diplom,...) mitgebracht, was demnach kein Problem war.
      Ich warte derzeit noch auf mein Visa, RUT / RUN habe ich daher noch nicht (nur eine fuer Touristen). Das Beantragen von ISAPRE und AFP war trotzdem kein Problem, da ich schon arbeite. Die RUT muss ich nach Erhalt nachreichen.
      Gruss aus Los Angeles
      Tina

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    Beitrag von Tina -- 15.12.06, 21:16
    EMail: E-Mail

    Re: Arbeitsvisum per Post beantragen oder doch lieber zum Amt gehen?


      Mein beglaubigtes Diplom ist auf deutsch. Desweiteren habe ich eine Aequivalenzbescheinigung auf Spanisch, die eine Uebersetzung des Diploms ist. Das hatte ich dir aber schon einmal geschrieben.

      Hier meine Vorgehensweise in Deutschland:


      * Anerkennen lassen des Diploms und des Studieninhaltes:

      - Vorbeglaubigung des Diploms (Vordiploms) und des Studieninhaltes an der Uni (Preis: unter 10€), am besten gleich mit 1-2 Kopien
      - Vorbeglaubigte Kopie an das entsprechende Landesamt zur Beglaubigung (Rheinland-Pfalz: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, am besten an der Uni nachfragen, die haben auch die Adresse) per Post schicken. WICHTIG: hierbei im Anschreiben vermerken, dass es fuer das Land Chile ist. (Dauer: 2 Tage, wird per Einschreiben zurueckgeschickt, dann muss man ein paar Euro je nach Anzahl der Beglaubigungen an den Postboten zahlen)
      - Dies wird dann an die chilenische Botschaft geschickt, die es dann ueberbeglaubigen. Kostet glaube ich nix. Dauert auch nur ein paar Tage. Fertig


      * Äquivalenzbescheinigung (Uebersetzung in die Zielsprache, kostenlos):

      Es gibt eine Äquivalenzbescheinigung des "Sekretariats der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) - Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB)". Adresse:
      Lennéstraße 6, 53113 Bonn.
      Das Amt erstellt in der jeweiligen Zielsprache eine Bescheinigung, in der das Diplom erklärt wird, sowie wann, wo und in welchem Fach man dieses erhalten hat. Zudem wird der vergleichbare Abschluß des Ziellandes angegeben.
      Man benötigt lediglich eine beglaubigte Kopie des Diplomzeugnisses sowie die Angabe des Ziellandes... in diesem Fall Chile.
      Kosten tut das ganze gar nichts und gedauert hat es wenige Tage.



      Je nachdem wo du arbeitest, brauchst du dann auch noch ein polizeiliches Fuehrungszeugnis und deine Geburtsturkunde. Wenn du schon eine Adresse in Chile hast (durch Bekannte oder wie auch immer) beantrage einen Nachsendeantrag. Dich erreichen dann auch abonnierte Magazine, diese werden kostenlos weitergesandt (sehr praktisch).

      Gruss Tina

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    Beitrag von Andre -- 15.12.06, 21:59
    EMail: E-Mail

    Re: Arbeitsvisum per Post beantragen oder doch lieber zum Amt gehen?


      Hallo Tina!

      Deinen Tipp mit der ZAB hatte ich schon befolgt. Die Unterlagen sind letzte Woche zurück gekommen. Hatte 2 Monate gedauert. Aber wenn dieses Dokument zum legalisieren reicht, bin ich ja zufrieden.

      Nicht zufrieden bin ich mit dem vergleichbaren Abschluss den sie mir ausgestellt haben. Ist schon etwas unter dem, was ich eigentlich haben müsste (meiner Meinung nach). Aber ist ja nicht so schlimm, bei der Bewerbung wollte bisher niemand mein Diplom geschweige denn eine Übersetzung sehen. Und das bei top internationalen Unternehmen. Hätte ich mir schwieriger vorgestellt.

      Das mit der Beglaubigung bei der chilenischen Bootschaft in Deutschland hatte ich ganz vergessen. Da hatte ich mich auch schon mal erkundigt. Für mich wäre Hamburg zuständig, da ich in Kiel studiert habe. Werde ich dann mal hinschicken. Danke für das erinnern

      Wenn ich das habe, reicht das zum legalisieren? Hatte auf der Seite von der Universidad de Chile mal gelesen, dass die auch noch den kompletten Studienplan haben wollen. Also mit Beschreibung zu jedem Fach. Das habe ich mir zwar ausstellen lassen von meiner FH, aber das sind ca. 50 Seiten. Wenn ich das übersetzen lassen muss, kostet das ne Menge Geld. Das würde ich gern vermeiden.

      LG
      Andre
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    Beitrag von Andre -- 15.12.06, 20:06
    EMail: E-Mail

    Re: Arbeitsvisum per Post beantragen oder doch lieber zum Amt gehen?


      Hi,

      wenn ich als Arbeitstitel/Beruf "Asesor" hinschreibe, bekomme ich aber später keine Probleme, auch wenn ich ein Diplom habe?

      Das legalisieren lassen geschieht laut Merkblatt beim "Ministerio de Relaciones Exteriores de Chile". Ist es da auch so, dass die wie bei der Universidad de Chile Unmengen an Dokumenten sehen wollen und das ewig dauert? Oder gehe ich da einfach mit meinem deutschen Diplom hin und in 5 Minuten ist das erledigt?

      MfG
      Andre
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    Beitrag von Egon Krenz -- 18.12.06, 18:19
    EMail: E-Mail

    Re: Arbeitsvisum per Post beantragen oder doch lieber zum Amt gehen?


      Wenn Du in der "Freien Marktwirtschaft" arbeitest, hast Du keine Probleme. Anders sieht es aus, wenn Du irgendwas an den Unis machen willst, da braucht man selbstverständlich sein "Heiliges Papier". Leider kennt der Rest der Welt keine FHs. Also ist es besser, man fängt garnicht erst an das zu erklären. Da wird ein FH-Diplom sehr schnell als minderwertig abgestempelt. Viele FHs nennen sich auf Ihren englischsprachigen Webportalen sowieso schon "University". Verglichen mit vielen US- und chilenischen Uni-Abschlüssen ist ein deutscher FH-Abschluß doch meist überlegen. Den meisten Unternehmen macht es nichts aus "Asesor" als Beruf zu akzeptieren, vor allem wenn man ihnen klar macht, daß dadurch die Bürokratie gewaltig beschleunigt wird. Des Weiteren stehen in der Stellenbeschreibung im Arbeitsvertrag die genauen Aufgaben. Ansonsten kommt es doch eher auf das Gehalt an, oder etwa nicht? Wenn man später doch an eine Uni will, dann macht man das Prozedere der Diplomlegalisierung eben hinterher. Apropos ein "Diplom" ist in Chile nicht viel wert. Hier bekommt man sowas für einen Workshop oder Seminar. Deshalb ist es besser den "Ingenieur" zu betonen und nicht den "Diplom-Ingenieur".
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    Beitrag von Andre -- 3.1.07, 23:47
    EMail: E-Mail

    Re: Arbeitsvisum per Post beantragen oder doch lieber zum Amt gehen?


      Hallo,

      ich bins nochmal. Die kommenden Tage bekomme ich wohl nun endlich meinen Arbeitsvertrag. Habe mir eben nochmal das Merkblatt für die "Sujeta a contrato" durchgelesen.

      Da steht, dass sich der Arbeitgeber verpflichten muss, mir nachdem ich aufgehört habe dort zu arbeiten, meinen Flug zurück nach Deutschland inkl. meiner Familie zahlen muss. Darauf lässt sich doch kein Arbeitgeber ein. Oder? Kann man diese Klausel irgendwie umgehen falls mein Arbeitgeber sich dagegen wehrt?

      LG
      Andre

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    Beitrag von Egon Krenz -- 5.1.07, 16:20
    EMail: E-Mail

    Re: Arbeitsvisum per Post beantragen oder doch lieber zum Amt gehen?


      Gefallen tut es dem Arbeitgeber selbstverständlich nicht. Abhilfe für diesen Paragraphen gibt es nicht. Meistens reicht es aus dem Arbeitgeber glaubhaft zu versichern das niemals in Anspruch zu nehmen. Man kann z.B. sagen, daß man ein Rückflugticket hat. Das lässt sich bis zu einem Jahr ab Kaufdatum für ca. 100EUR umdatieren. Das Ehrenwort in Chile gilt nicht viel, aber einige Arbeitgeber waren im Ausland und wissen, daß es im Ausland anders sein kann.
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