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    Beitrag von Gabriela Vasquez -- 9.4.12, 22:53
    EMail: E-Mail

    Auswandern nach Chile


      Halllo ,
      ich hätte einige Fragen zur Auswanderung nach Chile.
      Ich lebe in Deutschland und bin chilenisch. Ich habe jetzt den Deutsche Aufenthalt bekommen. Ich gehe noch zur Schule und überlege so langsam was ich anschließend machen möchte. Eigentlich möchte ich in mein Land zurück. Aber meine Familie meint, dass beste wäre als Deutsche auszuwandern, damit falls etwas schief geht ich jederzeit zurück kehren kann. Meine Fragen sind nun:
      1. Muss ich als DEUTSCHE auch so was wie einen Aufenthaltstitel in Chile haben?
      2. Wie ist das damit, wenn ich dort arbeite und lebe, verliere ich dann irgendwann die Deutsche Staatsangehögigkeit und werde wieder chilenisch?

      Ich hoffe irgendwer kann mir helfen...
      Lg Gabriela
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    Beitrag von anon -- 10.4.12, 20:55
    EMail: E-Mail

    Re: Auswandern nach Chile


      1. Ja, aber Punkt 2 lesen
      2. Nein, man verliert nicht so einfach die Deutsche Staatsangehoerigkeit, man wird aber nie die chilenische los, auch wenn man sie abgibt, weil es ein Gesetz gibt, welches einem erlaubt sie gleich wieder zu beantragen (=doppelte Staatsangehoerigkeit).

      Ratschlag: Deutsche Staatsbuergerschaft annehmen!
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    Beitrag von Gabriela Vasquez -- 10.4.12, 22:23
    EMail: E-Mail

    Re: Auswandern nach Chile


      Erstmal danke für die Antwort
      Ich hab aber noch ne Frage:
      Wie meinst du dass, das man die chilenische nie verliert... Ich muss die doch hier in Deutschland abgeben...
      Muss ich das so verstehen, dass ich später, wenn ich in Chile Fuß gefasst habe, die chilenische wieder annehmen darf?
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    Beitrag von anon -- 11.4.12, 23:50
    EMail: E-Mail

    Re: Auswandern nach Chile


      Es gibt doppelte Staatsbuergerschaft ab Geburt fuer urspruenglich deutsche oder gemischte Ehen.

      Der aktuelle Fall scheint ein anderer zu sein: Auslaender (chilenisch) lebt in Deutschland mit einem Aufenthaltstitel welcher verloren wird, wenn man nicht mehr in Deutschland lebt, d.h. der Auslaender kann nicht mehr nach Deutschland zurueck und muesste dann einen neuen Aufenthaltstitel beantragen, was heute nicht mehr so einfach ist.

      Die Loesung ist es die deutsche Staatsbuergerschaft ueber z.b. Einbuergerung zu beantragen.

      Dies bedeutet in diesem speziellen Fall, dass die deutschen Behoerden erfordern, dass man sich von seiner bisherigen Staatsbuergerschaft lossagen muss, da es sich nicht um eine doppelte Staatsbuergerschaft ab Geburt handelt. Andererseits gibt es viele Laender in denen man nie die Staatsbuergerschaft verlieren bzw. abgeben kann, weil per Gesetz man fuer immer deren Staatsbuerger bleibt, d.h. in Chile bleibt man fuer immer Chilene und kann einfach wieder die Papiere ohne Probleme beantragen.

      Googeln hilft auch weiter:

      http://www.einbuergerung.de/
      http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/einbuergerung.html


      Die genaueren Details um die deutsche Staatsbuergerschaft muss man in der jeweiligen deutschen Behoerde nachfragen.

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