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    Beitrag von Thorsten -- 5.2.07, 09:05
    EMail: E-Mail

    Re: Arbeitsverträge


      Hallo Fossi,

      bei den vielen Fragen ist euch eigentlich nur zu raten mal ein deutsches Konsulat oder die deutsche Botschaft in Chile zu besuchen. Zudem würde ich empfehlen einen chilenischen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Der hat mit Sicherheit alle Antworten auf eure Fragen.

      Hier mal ein paar Antworten von mir:

      - es ist allgemein möglich bei einem chilenischem Arbeitsvertrag keinen chilenischen Rentenbeitrag zu zahlen und keine chilenische Krankenversicherung abzuschließen. Voraussetzung dafür ist, dass ihr schon in die deutsche Rentenkasse einzahlt. Dafür müsst ihr dann natürlich Belege aus Deutschland in Chile vorlegen. Eine Andere Möglichkeit gibt es, euch die Renteneinzahlung nach verlassen des Landes auszahlen zu lassen. Dieses muss aber ausdrücklich im ARBEITSVERTRAG festgehalten werden!!
      Ob sich eine Krankenversicherung in Deutschland rechnet ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Bei der Beitragshöhe kommt es natürlich, wie immer, auf euren Verdienst an. Solltest du sehr viel verdienen, ist der chilenische Krankenkassenbeitrag sehr hoch. Hier solltet ihr aber genau beachten, welche Leistungen in welchem Umfang übernommen werden.

      - Arbeitsverträge in Chile können individuell aufgesetzt werden. Das ganze ist dann natürlich Verhandlungssache mit dem jeweiligen Arbeitgeber....

      - zur Geburt eures Kindes. Natürlich kann das Kind auch ohne verheiratete Eltern in Chile ohne Probleme auf die Welt kommen. Der Vater muss das Kind nur beim registro civil anerkennen. Hier würde das Kind dann den Nachnamen des Vaters erhalten, ansonsten den der Mutter. Beim registro civil könnt ihr auch gleich die Frage eurer Namensänderung anbringen. Meiner Meinung nach kann mann mitlerweile auch mit nur einem Nachnahmen aus einer Eheschließung rausgehen.

      Ich hoffe ich konnte dir (euch) erst mal ein bischen weiter helfen

      Thorsten

      P.S. wo seid ihr genau ansässig?

      Infos zum Thema Kleinanzeigen: Pinnwand (dauerhafte) | Pinnwand (kurzzeitige) |

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    Beitrag von Günter Försterra -- 3.2.07, 14:28
    EMail: E-Mail WWW: vrenifossi.com

    Arbeitsverträge


      Hallo,

      meine Freundin und ich arbeiten seit 2 bzw. 3 Jahren in Chile für eine Fundacion. Weil die Krankenversicherungen von Deutschland mehr zahlen als die chilenischen wollten wir weiterhin von Deutschland aus versichert bleiben. Um nicht doppelt versichert zu sein und 2fach beiträge zahlen zu müssen hatten wir deshalb freiberuflich gearbeitet (prestacion de servicios - contratos honorarios). Der Fundacion war es egal welche Art von Vertrag wir haben und es hat uns auch keiner groß aufgeklärt über die Unterschiede. Jetzt sind wir uns aber gar nicht mehr so sicher, ob das die beste Lösung ist, denn wir haben bemerkt, dass mit einem normalen Angestelltenvertrag eine ganze Menge Vergünstigungen verbunden sind, von Entlassungsgeld bis zur Möglichkeit den nicht genommenen Urlaub ausbezahlt bekommen zu können.
      Hier meine Fragen:
      1. Bei unseren jetztigen Honorarverträgen werden uns 10% Steuern abgezogen von denen wir wieder etwas zurückbekommen. Wieviel wird bei einem Arbeitsvertrag mehr abgezogen und für was genau?
      2. Gäbe es eine Möglichkeit einen normalen Arbeitsvertrag in Chile zu haben und sich doch selbst über eine deutsche Krankenversicherung zu versichern? Macht natürlich nur Sinn, wenn man dann irgendwie den KK-Beitrag in Chile sparen oder reduzieren könnte.
      3. Wieviel wird denn in Chile für Rentenversicherung abgezogen? Gibt es eine Möglichkeit sich das zu sparen oder ausbezahlen zu lassen, wenn man das Land einmal verlassen sollte?
      4. Gibt andere wichtige Gründe, die entweder für einen Honorarvertrag oder für einen normalen Arbeitsvertrag sprechen?
      5. Gibt es bei Arbeitsverträgen eine gesetzliche Kündigungsfrist?
      6. Ist es grundsätzlich möglich in chilenische Arbeitsverträge Zusatzklauseln wie abweichende Kündigungsfristen oder Entlassungsgeld einzubauen?
      7. Könnte man in einen contrato honorario die ganzen Vergünstigungen eines normalen Arbeitsvertrages einbauen?

      Ich hoffe jemand kennt sich gut genug in der Materie aus um uns weiterhelfen zu können. Vielleicht kann uns zumindest jemand sagen, an wen man sich mit solchen fragen wenden kann.

      Vielen Dank und Grüße,

      Fossi und Vreni
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    Beitrag von Thorsten -- 5.2.07, 09:05
    EMail: E-Mail

    Re: Arbeitsverträge


      Hallo Fossi,

      bei den vielen Fragen ist euch eigentlich nur zu raten mal ein deutsches Konsulat oder die deutsche Botschaft in Chile zu besuchen. Zudem würde ich empfehlen einen chilenischen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Der hat mit Sicherheit alle Antworten auf eure Fragen.

      Hier mal ein paar Antworten von mir:

      - es ist allgemein möglich bei einem chilenischem Arbeitsvertrag keinen chilenischen Rentenbeitrag zu zahlen und keine chilenische Krankenversicherung abzuschließen. Voraussetzung dafür ist, dass ihr schon in die deutsche Rentenkasse einzahlt. Dafür müsst ihr dann natürlich Belege aus Deutschland in Chile vorlegen. Eine Andere Möglichkeit gibt es, euch die Renteneinzahlung nach verlassen des Landes auszahlen zu lassen. Dieses muss aber ausdrücklich im ARBEITSVERTRAG festgehalten werden!!
      Ob sich eine Krankenversicherung in Deutschland rechnet ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Bei der Beitragshöhe kommt es natürlich, wie immer, auf euren Verdienst an. Solltest du sehr viel verdienen, ist der chilenische Krankenkassenbeitrag sehr hoch. Hier solltet ihr aber genau beachten, welche Leistungen in welchem Umfang übernommen werden.

      - Arbeitsverträge in Chile können individuell aufgesetzt werden. Das ganze ist dann natürlich Verhandlungssache mit dem jeweiligen Arbeitgeber....

      - zur Geburt eures Kindes. Natürlich kann das Kind auch ohne verheiratete Eltern in Chile ohne Probleme auf die Welt kommen. Der Vater muss das Kind nur beim registro civil anerkennen. Hier würde das Kind dann den Nachnamen des Vaters erhalten, ansonsten den der Mutter. Beim registro civil könnt ihr auch gleich die Frage eurer Namensänderung anbringen. Meiner Meinung nach kann mann mitlerweile auch mit nur einem Nachnahmen aus einer Eheschließung rausgehen.

      Ich hoffe ich konnte dir (euch) erst mal ein bischen weiter helfen

      Thorsten

      P.S. wo seid ihr genau ansässig?

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