VISUM FÜR BEFRISTETEN AUFENTHALT
Das befristete Aufenthaltsvisum wird Ausländern, die familiäre Bindungen nach Chile haben, ebenso ausgestellt wie ausländischen Investoren, Forschern, Wissenschaftlern, Repräsentanten religiöser Vereinigungen und Ausländischen Bürgern, die von ausländischen Unternehmen entsandt werden und als technische Berater fungieren.
Voraussetzungen:
Familiäre Bindungen nach Chile:
Ehepartner mit chilenischer Staatsangehörigkeit
Eltern oder Kinder chilenischer Staatsangehörigkeit
Vorfahren mit chilenischer Staatsangehörigkeit
Ehepartner und Kinder von Ausländern mit Wohnsitz in Chile
Eltern von volljährigen Ausländern mit Wohnsitz in Chile
Reisepaß mit Gültigkeitsdauer für den beantragten Zeitraum
Ärztliches Gesundheitszeugnis, aus dem hervorgeht, dass der Antragssteller an keiner ansteckenden Krankheit leidet.
Polizeiliches Führungszeugnis
Antrag, der Anlaß und Zeitraum begründet sowie persönliche Darstellung des/der Antragstellers/-r und Angaben über den Wohnsitz in Chile beinhaltet.
Ist der/die Antragsteller/-in mit einem/-r chilenischen Staatsbürger/-in verheiratet, so muß der Ehepartner den Antrag unterscheiben Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Telefonnummer des Antragstellers und das Datum der Reise anzugeben.
Einkommens- und Vermögensnachweis
3 Paßfotos
Bemerkung
Die Bearbeitungsdauer beträgt ungefähr vier Wochen, wenn der Antragsteller die Faxgebühr entrichtet. Nach Ausstellung des Visums besteht für die Einreise nach Chile eine Frist von 90 Tagen. Der Antragsteller muß das Visum persönlich im Konsulat abholen Das Visum wird für die Dauer von höchstens einem Jahr ausgestellt. In Chile kann ein „unbefristetes Aufenthaltsvisum" beantragt werden.