STUDENTENVISUM
Voraussetzungen:
Aufnahmebestätigung der Universität oder der vom chilenischen Staat anerkannten Ausbildungseinrichtung
Nachweis der Finanzierung des Lebensunterhaltes (Darlehen und/oder Stipendium).
Andernfalls muß nachgewiesen werden, dass ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes vorliegen (Einkommensnachweis, Bankguthaben, etc.).
Eidesstattliche Erklärung anhand derer die Eltern versichern, für den Lebensunterhalt aufzukommen.
Reisepaß mit Gültigkeitsdauer für den beantragten Zeitraum
Ärztliches Gesundheitszeugnis aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller an keiner ansteckenden Krankheit leidet.
Polizeiliches Führungszeugnis
3 Paßfotos
Bemerkung
Das Visum wird nur für die Dauer von höchstens einem Jahr erteilt. Das Visum kann in Chile verlängert werden. Es ist nicht erlaubt, mit einem Studentenvisum einem Beschäftigungsverhältnis nachzugehen. Nach Ausstellung des Visums besteht für die Einreise nach Chile eine Frist von 90 Tagen. Der Antragsteller muß das Visum persönlich im Konsulat abholen.