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VISUM FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER

Voraussetzungen:
Der Arbeitsvertrag
Reisepaß mit Gültigkeitsdauer für den beantragten Zeitraum
Ärztliches Gesundheitszeugnis aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller an keiner ansteckenden Krankheit leidet.
Polizeiliches Führungszeugnis
Antrag, der Anlaß und Zeitraum begründet sowie persönliche Darstellung des/der Antragstellers/-r und Angaben über den Wohnsitz in Chile beinhaltet.
Ist der/die Antragsteller/-in mit einem/-r chilenischen Staatsbürger/-in verheiratet, so muß der Ehepartner den Antrag unterschreiben. Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Telefonnummer des Antragstellers und das Datum der Reise anzugeben.
Einkommens- und Vermögensnachweis
Der Arbeitsvertrag muß vom Arbeitgeber im Beisein eines Notars in Chile unterzeichnet und vom Ministerium für Auswärtige Beziehungen legalisiert werden. Wenn der Vertrag nur vom Arbeitgeber unterzeichnet wurde, muß der Antragsteller das Dokument in Anwesenheit des Konsuls von Chile unterschreiben.
Der Antragsteller muß alle übrigen Dokumente bereits im Vorfeld dem Konsulat übergeben.

Bemerkung
Dieses Visum wird für die Dauer von höchstens zwei Jahren ausgestellt. Wenn nach Ablauf von zwei Jahren ein weiterer Verbleib in Chile gewünscht wird, kann ein unbefristetes Aufenthaltsvisum beantragt werden. Nach Ausstellung des Visums besteht für die Einreise nach Chile eine Frist von 90 Tagen. Der Antragsteller muß das Visum persönlich im Konsulat abholen.



Diese Angaben stammen von der:
Vertretung der Republik Chile in Deutschland
Hier finden Sie auch weitere Informationen zu den Visum Anträgen.



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