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    Beitrag von Michi -- 26.12.02, 14:33
    EMail: E-Mail

    PINOCHET


      HALLO LEUTE!
      Ich schreib grad an meinem Maturaprojekt (Chile) und bin dabei natürlich auch auf Pinochet gestoßen. Da kommen natürlich ein paar Fragen auf:
      - Will/Wollte Spanien Pinochet verklage oder Großbritanien?
      - Wie schauts im Moment aus, dh. lebt Pinochet überhaupt noch, wurde er verurteilt etc.
      Danke für Eure Hilfe!!
      Michi

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    Beitrag von Rolf Schubert (Webmaster) -- 28.12.02, 16:28
    EMail: E-Mail WWW: www.chile-web.de

    Re: PINOCHET


      Hallo Michi

      Also soweit ich mich noch dran Erinnern kan, hat GB Pinochet nur Festgehalten, Spanien wollte Pinochet anklagen. Zu guter letzt ist er dann aber doch nach Chile "Ausgeliefert" worden.

      Zudem lebt er immer noch, und auch ist das Thema hier zur Zeit in den hintergrund gerutscht.

      Ich schicke dir hier mal zwei auszüge aus dem Condor, das ist so ungefähr der letzte Stand der Dinge.

      von 07.01
      Verfahren gegen Pinochet eingestellt:
      Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Autonomie -
      Die Justiz ist blind

      Kennen Sie die Statue, die die Rechtsprechung symbolisiert? Mit einer
      Augenbinde über dem Arm hält sie die Waage in der Hand: Die Justiz urteilt
      nicht danach, was sie sieht, sondern allein nach der Schwere der Gewichte,
      die in die Waagschalen fallen. Nur so kann sie ihre Unabhängigkeit und
      Unparteilichkeit bewahren und das demokratische Grundrecht gewähren, nach
      dem jeder Mensch das Recht auf einen fairen Prozess hat, in dem er - mit
      allen formalen Garantien - seine Unschuld beweisen kann, oder ebenso der
      Schuld überführt wird. Das Gleiche gilt für den konkreten Fall Pinochet und
      die Einstellung des Verfahrens.

      Dreieinhalb Jahre nachdem die erste Anklage gegen den General (a.D.)
      Augusto Pinochet erhoben wurde (deren Anzahl inzwischen auf mehr als 250
      angewachsen ist), und sechs Monate, nachdem der Richter Juan Guzmán ihn
      aufgrund schwerwiegender Tatverdachte im Fall der Todeskarawane anklagte,
      beschloss am Montag dieser Woche die sechste Kammer des Berufungsgerichtes
      von Santiago, den Prozess gegen den ehemaligen Regierungschef wegen
      gravierender gesundheitlicher Probleme einzustellen. Die Richter Cornelio
      Villarroel und Amanda Valdovinos - der dritte im Bunde, Hugo Dolmestch,
      stimmte gegen den Beschluss - entschieden sich für die Einstellung des
      Verfahrens aufgrund von "Demenz" des Angeklagten, die bei Pinochet als
      Folge zahlreicher leichterer Gehirnschläge im Januar diesen Jahres im
      Militärhospital diagnostiziert worden war. Der Richterspruch, der vor dem
      Obersten Gerichtshof nicht angreifbar ist, verschont den General (a.D.) mit
      einer in der Rechtsgeschichte des Landes einmaligen großzügigen Auslegung
      von Demenz vor der Strafverfolgung.
      Die Reaktionen ließen nicht auf sich warten. Für die
      Menschenrechtsorganisationen, so die Anwältin Carmen Hertz, sei der
      Beschluss "eine Niederlage für die Justiz und den Kampf gegen die
      Straflosigkeit". Viviana Díaz, Wortführerin der Angehörigen der
      verschwundenen Gegner der Pinochet-Regierung, findet es "unfassbar und
      beschämend", dass die schwerwiegenden Fakten, die Verstöße gegen die
      Menschenrechte anklagen, dem Vorwand gesundheitlicher Probleme geopfert
      würden. Anwälte der Kläger, die eine Disziplinarklage gegen die beiden
      Richter ankündigten, die für die Aussetzung des Verfahrens gestimmt haben,
      erklärten, dass die chilenische Justiz einmal mehr bewiesen habe, dass "die
      Gerichtsbarkeit in der Regel nicht die Opfer, sondern die Täter in Schutz"
      nehme. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International bedauerte, dass
      "die Justizbehörden nach so viel Zeit keine Antwort für die Angehörigen der
      Opfer" fanden.
      Die Verteidiger Pinochets feierten die Entscheidung hingegen als "Ende der
      Feindseligkeiten" gegen den ehemaligen Staatschef. Auch der Führer der
      Streitkräfte, Ricardo Izurieta, zeigte sich sehr zufrieden. Für den
      Regierungschef Ricardo Lagos haben die Gerichte im Fall Pinochet
      "Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Autonomie gezeigt, was zu den
      Grundlagen der Republik zählt". Lagos betonte, dass die Regierung "weder
      zufrieden noch unzufrieden" über das Gerichtsurteil sei: "Dies müsse
      akzeptiert und nicht kommentiert werden", unterstrich Lagos.
      Darüber, ob die Richter mit dem Beschluss wirklich Autonomie und
      Unparteilichkeit bewiesen haben, gehen die Meinungen freilich auseinander.
      Der Anwalt der Klägerseite, Eduardo Contreras, geht sogar so weit, von
      einer Art "Komplott" der Autoritäten mit den Richtern zu sprechen. Carmen
      Hertz bezeichnet die Gerüchte von der gravierenden Verschlechterung des
      Gesundheitszustandes Pinochets, die Tage vor der Bekanntgabe des
      Gerichtsurteils kursierten, als "eine Show, die abgezogen wurde, um Gericht
      und öffentliche Meinung zu manipulieren".
      Gemäß den ausgewogenen Worten von José Zalaquett, der Anwalt, Professor für
      Menschenrechte und ehemaliges Mitglied der Kommission Rettig und des
      "Runden Tisches" ist, haben aber mit dem Urteil weder die Gegner Pinochets
      noch die chilenische Demokratie eine Niederlage erlitten. Ganz im
      Gegenteil: Zum einen hat die Verhaftung Pinochets im Oktober 1998 in London
      internationale Maßstäbe gesetzt, nach denen sich kein Staatsoberhaupt, das
      gravierend gegen ein Recht verstößt, vor einer Verhaftung sicher fühlen
      kann. Zum anderen hat die Justiz nach Meinung Zalaquetts mit dem
      Gerichtsurteil bewiesen, im Rahmen der Rechtstaatlichkeit geurteilt zu
      haben. Die Justiz ist blind und hält sich an das uneingeschränkte
      Grundrecht, jedem einen gerechten Prozess zu gewährleisten. Entscheidet
      sie, dass der Angeklagte nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und
      damit nicht in der Lage ist, sich entsprechend zu verteidigen, hat sie das
      legitime Recht, das Verfahren - im Zweifelsfall nach der Maxime "zugunsten
      des Angeklagten" - einzustellen. Das Urteil ist nach Zalaquett diskutier-
      und angreifbar, aber legitim. Der demokratische Rechtsstaat zeichne sich
      gerade dadurch aus, "dass wir nicht den ermorden, der mordete, nicht den
      foltern, der folterte und auch dem einen gerechten Prozess gewähren, der
      ihn anderen versagte", betont Zalaquett. Denn Grundsatz einer jeden
      Demokratie ist es, nach den Prinzipien der Menschenwürde Recht zu sprechen.

      Birgit Tuerksch




      von 03.02
      Verschlechtert
      Der Gesundheitszustand des Generals a.D. Augusto Pinochet verschlechterte
      sich wieder am vergangenen Sonntag. Pinochet musste ins Hospital Militar
      gebracht werden, da er teilweise ohnmächtig wurde. Während seines
      Aufenthaltes in der Klinik wurde das Urteil der Staatsanwältin des Obersten
      Gerichtshofes, Mónica Maldonado, bekannt. Dieses rät dem Gerichtshof, die
      von den Anklägern eingereichte Berufung abzuweisen. Im Jahr 2001 wurde die
      Anklage gegen Pinochet aufgrund des kritschen Gesundheitszustandes des
      Generals a.D. aufgehoben.

      Hoffe das es dir etwas weiter hilft.
      Gruß Rolf

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