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Beitrag von Pia -- 26.12.02, 15:27 EMail: E-Mail Re: PINOCHETSchau doch einmal unter http://www.google.cl. Da findest du mehr als auf dem deutschen google. Es ist allerdings auch Englisch. Aber als Abiturientin solltest du schon etwas finden. |
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Beitrag von Michi -- 26.12.02, 14:33 EMail: E-Mail PINOCHETHALLO LEUTE! Ich schreib grad an meinem Maturaprojekt (Chile) und bin dabei natürlich auch auf Pinochet gestoßen. Da kommen natürlich ein paar Fragen auf: - Will/Wollte Spanien Pinochet verklage oder Großbritanien? - Wie schauts im Moment aus, dh. lebt Pinochet überhaupt noch, wurde er verurteilt etc. Danke für Eure Hilfe!! Michi |
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Beitrag von Rolf Schubert (Webmaster) -- 28.12.02, 16:28 EMail: E-Mail WWW: www.chile-web.de Re: PINOCHETHallo Michi Also soweit ich mich noch dran Erinnern kan, hat GB Pinochet nur Festgehalten, Spanien wollte Pinochet anklagen. Zu guter letzt ist er dann aber doch nach Chile "Ausgeliefert" worden. Zudem lebt er immer noch, und auch ist das Thema hier zur Zeit in den hintergrund gerutscht. Ich schicke dir hier mal zwei auszüge aus dem Condor, das ist so ungefähr der letzte Stand der Dinge. von 07.01 Verfahren gegen Pinochet eingestellt: Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Autonomie - Die Justiz ist blind Kennen Sie die Statue, die die Rechtsprechung symbolisiert? Mit einer Augenbinde über dem Arm hält sie die Waage in der Hand: Die Justiz urteilt nicht danach, was sie sieht, sondern allein nach der Schwere der Gewichte, die in die Waagschalen fallen. Nur so kann sie ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit bewahren und das demokratische Grundrecht gewähren, nach dem jeder Mensch das Recht auf einen fairen Prozess hat, in dem er - mit allen formalen Garantien - seine Unschuld beweisen kann, oder ebenso der Schuld überführt wird. Das Gleiche gilt für den konkreten Fall Pinochet und die Einstellung des Verfahrens. Dreieinhalb Jahre nachdem die erste Anklage gegen den General (a.D.) Augusto Pinochet erhoben wurde (deren Anzahl inzwischen auf mehr als 250 angewachsen ist), und sechs Monate, nachdem der Richter Juan Guzmán ihn aufgrund schwerwiegender Tatverdachte im Fall der Todeskarawane anklagte, beschloss am Montag dieser Woche die sechste Kammer des Berufungsgerichtes von Santiago, den Prozess gegen den ehemaligen Regierungschef wegen gravierender gesundheitlicher Probleme einzustellen. Die Richter Cornelio Villarroel und Amanda Valdovinos - der dritte im Bunde, Hugo Dolmestch, stimmte gegen den Beschluss - entschieden sich für die Einstellung des Verfahrens aufgrund von "Demenz" des Angeklagten, die bei Pinochet als Folge zahlreicher leichterer Gehirnschläge im Januar diesen Jahres im Militärhospital diagnostiziert worden war. Der Richterspruch, der vor dem Obersten Gerichtshof nicht angreifbar ist, verschont den General (a.D.) mit einer in der Rechtsgeschichte des Landes einmaligen großzügigen Auslegung von Demenz vor der Strafverfolgung. Die Reaktionen ließen nicht auf sich warten. Für die Menschenrechtsorganisationen, so die Anwältin Carmen Hertz, sei der Beschluss "eine Niederlage für die Justiz und den Kampf gegen die Straflosigkeit". Viviana Díaz, Wortführerin der Angehörigen der verschwundenen Gegner der Pinochet-Regierung, findet es "unfassbar und beschämend", dass die schwerwiegenden Fakten, die Verstöße gegen die Menschenrechte anklagen, dem Vorwand gesundheitlicher Probleme geopfert würden. Anwälte der Kläger, die eine Disziplinarklage gegen die beiden Richter ankündigten, die für die Aussetzung des Verfahrens gestimmt haben, erklärten, dass die chilenische Justiz einmal mehr bewiesen habe, dass "die Gerichtsbarkeit in der Regel nicht die Opfer, sondern die Täter in Schutz" nehme. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International bedauerte, dass "die Justizbehörden nach so viel Zeit keine Antwort für die Angehörigen der Opfer" fanden. Die Verteidiger Pinochets feierten die Entscheidung hingegen als "Ende der Feindseligkeiten" gegen den ehemaligen Staatschef. Auch der Führer der Streitkräfte, Ricardo Izurieta, zeigte sich sehr zufrieden. Für den Regierungschef Ricardo Lagos haben die Gerichte im Fall Pinochet "Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Autonomie gezeigt, was zu den Grundlagen der Republik zählt". Lagos betonte, dass die Regierung "weder zufrieden noch unzufrieden" über das Gerichtsurteil sei: "Dies müsse akzeptiert und nicht kommentiert werden", unterstrich Lagos. Darüber, ob die Richter mit dem Beschluss wirklich Autonomie und Unparteilichkeit bewiesen haben, gehen die Meinungen freilich auseinander. Der Anwalt der Klägerseite, Eduardo Contreras, geht sogar so weit, von einer Art "Komplott" der Autoritäten mit den Richtern zu sprechen. Carmen Hertz bezeichnet die Gerüchte von der gravierenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes Pinochets, die Tage vor der Bekanntgabe des Gerichtsurteils kursierten, als "eine Show, die abgezogen wurde, um Gericht und öffentliche Meinung zu manipulieren". Gemäß den ausgewogenen Worten von José Zalaquett, der Anwalt, Professor für Menschenrechte und ehemaliges Mitglied der Kommission Rettig und des "Runden Tisches" ist, haben aber mit dem Urteil weder die Gegner Pinochets noch die chilenische Demokratie eine Niederlage erlitten. Ganz im Gegenteil: Zum einen hat die Verhaftung Pinochets im Oktober 1998 in London internationale Maßstäbe gesetzt, nach denen sich kein Staatsoberhaupt, das gravierend gegen ein Recht verstößt, vor einer Verhaftung sicher fühlen kann. Zum anderen hat die Justiz nach Meinung Zalaquetts mit dem Gerichtsurteil bewiesen, im Rahmen der Rechtstaatlichkeit geurteilt zu haben. Die Justiz ist blind und hält sich an das uneingeschränkte Grundrecht, jedem einen gerechten Prozess zu gewährleisten. Entscheidet sie, dass der Angeklagte nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und damit nicht in der Lage ist, sich entsprechend zu verteidigen, hat sie das legitime Recht, das Verfahren - im Zweifelsfall nach der Maxime "zugunsten des Angeklagten" - einzustellen. Das Urteil ist nach Zalaquett diskutier- und angreifbar, aber legitim. Der demokratische Rechtsstaat zeichne sich gerade dadurch aus, "dass wir nicht den ermorden, der mordete, nicht den foltern, der folterte und auch dem einen gerechten Prozess gewähren, der ihn anderen versagte", betont Zalaquett. Denn Grundsatz einer jeden Demokratie ist es, nach den Prinzipien der Menschenwürde Recht zu sprechen. Birgit Tuerksch von 03.02 Verschlechtert Der Gesundheitszustand des Generals a.D. Augusto Pinochet verschlechterte sich wieder am vergangenen Sonntag. Pinochet musste ins Hospital Militar gebracht werden, da er teilweise ohnmächtig wurde. Während seines Aufenthaltes in der Klinik wurde das Urteil der Staatsanwältin des Obersten Gerichtshofes, Mónica Maldonado, bekannt. Dieses rät dem Gerichtshof, die von den Anklägern eingereichte Berufung abzuweisen. Im Jahr 2001 wurde die Anklage gegen Pinochet aufgrund des kritschen Gesundheitszustandes des Generals a.D. aufgehoben. Hoffe das es dir etwas weiter hilft. Gruß Rolf
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> PINOCHET von Michi -- 26.12.02, 14:33 |
Re: PINOCHET von Pia -- 26.12.02, 15:27 |
Re: PINOCHET von Rolf Schubert (Webmaster) -- 28.12.02, 16:28 |
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