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    Beitrag von Maike -- 7.1.12, 22:47
    EMail: E-Mail

    VERLÄNGERUNG VON UNBEFRISTETEN AUFENTHALTSGENEHMIGUNGEN


      Wer hat Erfahrungen damit? Um die unbefristete Aufenthaltserlaubnis bei einem Aufenthalt von mehr als 1 Jahr außerhalb von Chile nicht zu verlieren, ist eine Verlängerung beim Konsulat notwendig, unter Angabe von Gründen, wegen denen eine Rückkehr nach Chile nicht möglich ist. Wie lassen sich private Gründe rechtfertigen, und wie streng sind sie in der Anerkennung? Falls es mit der Verlängerung so nicht klappt, wird sie automatisch verlängert wenn ich vor Ablauf des Jahres nach Chile reise, auch wenn es nur wenige Tage sind?

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    Beitrag von Pichulonco -- 20.3.12, 00:55
    EMail: E-Mail

    Re: VERLÄNGERUNG VON UNBEFRISTETEN AUFENTHALTSGENEHMIGUNGEN


      Ahoi,

      frag doch mal beim Konsulat nach, auf die "chilenische" Art. Also einfach bisschen rumjammern, Du willst ja irgendwann wieder zurück, sparst gerade das Geld, hat noch nich gelangt, etc. lass Dir was einfallen.

      Ansonsten, einfach ablaufen lassen. Die Cedula hast Du ja dennoch. Damit kannst Du dann in Chile ganz normal alles machen. Und vor Ort dann neues Visum beantragen. Die Bearbeitungsdauer überbrückst Du mit dem alten Carnet.

      Grüße

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