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231 - Englisch / Deutsch Unterrichten in Chile?....25.10.2005 - 16:49
Hallo zusammen, Auch ich bin ein grosser Chile-fan und habe mich entschlosses naechstes Jahr mit meinem chilenischen Freund in seine Heimat zu ziehen. Und da kommt natuerlich die Frage auf 'Wie finde ich einen Job?'... ?-) Ich moechte gerne als Englisch- oder Deutschlehrerin arbeiten und werde im Januar das CELTA Zertifikat machen (Certificate in Teaching English to Speakers of Other Languages). Nun habe ich natuerlich hunderte von Fragen!! Vielleicht hat jemand von Euch schon Erfahrungen gemacht und kann mir weiterhelfen? 1) Wie sieht der Arbeitsmarkt aus fuer Englisch/Deutschkurse in Vina del Mar? Und wie laeuft der Bewerbungsprozess? 2) Kann ich mit einem Touristenvisum einreisen, einen Job suchen und dann ein Arbeitsvisum beantragen? Ich habe gelesen dass es viele 'Schwarz'arbeiter gibt in diesem Bereich, ich moechte aber lieber ...>>>
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232 - Re: visa en tramite....21.10.2005 - 10:07
Soweit ich weiß, brauchst Du beides noch. Zumindest gilt das, wenn Du das Visum in Dld beantragst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie es nicht mehr wollen, wenn D es direkt in Chile beantragst. Viel Erfolg, anne ...>>>
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233 - Re: welches Visum beim Praktikum....18.10.2005 - 21:08
Danke dir Rolf, jetzt bin ich beruhigt. Steffi ...>>>
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234 - Re: welches Visum beim Praktikum....18.10.2005 - 15:44
Ja, das geht so einfach ;-) Gruß Rolf ...>>>
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235 - welches Visum beim Praktikum....18.10.2005 - 15:30
Hallo, ich werde Mitte November in Valdivia ein unbezahltes Praktikum machen. Werde mich so 4 Monate in Chile aufhalten. Mir wurde gesagt, dass ein normales Touristenvisum reicht und ich nach den 90 Tagen einfach nach Argentinien ausreisen und dann wieder in Chile einreisen soll. Geht das so einfach oder brauch ich ein anderes Visum??? Steffi ...>>>
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236 - Re: VISUM FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER?....14.10.2005 - 19:09
Habe gerade wiedersprüchliche Aussagen vom GK Hamburg und GK München erhalten :-) : GK HH: Amtlich beglaubigtes (Gesundheitsamt od. Ärzte-Kammer) Gesundheitsattest nötig. GK M: "Nur" ein Gesundheitsattest nötig. Braucht nicht beglaubigt werden. Laut meiner Interpretation von GK M liegt es im Ermessen des Arztes was und wieviel getestet wird. Die wollen nur den Wisch haben, welcher erklärt das man gesund ist. Gruß Tito ...>>>
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237 - Re: VISUM FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER?....14.10.2005 - 15:44
Das haben die dir so zugeschickt? Auch veraltet ;-) Der folgende Punkt stimmt so nicht mehr. < 3. Unter Vorlage des obigen Ausländerpersonalausweises muss dann vom Residente Titular, bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Steuerbehörde, der Rol Unico Tributario "RUT" (Abkürzung für Steuernummer) beantragt werden. Also die "RUT" benötigt man schon seit Jahren nicht mehr, diese ist nur noch für Unternehmen. Der Personalausweiß benötigt eine "RUN" (Rol Unico Nacional) die im Volksmund aber auch "RUT" genannt wird, und diese wird automatisch mit dem Antrag eines Ausländerpersonalausweis zugeteilt. Hier ein Auszug der Webseite der Chilenischen Ausländer Behörde: ---- schnipp ----- 3.7. Una vez obtenida mi Residencia ¿qué trámites debo realizar? Dentro de los 30 días siguientes a la obtención de su residencia usted debe: Registrar en su ...>>>
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238 - Re: VISUM FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER?....14.10.2005 - 09:23
Das Generalhonsulat Hamburg hat mir diese aktuellen Visainformationen zugeschickt. Dia Angaben auf der Homepage http://www.embajadaconsuladoschile.de sind veraltet! FOLGENDE UNTERLAGEN SIND DEM FORMULAR BEIZUFÜGEN: BITTE NUR VOLLSTÄNDIGE UNTERLAGEN EINREICHEN - Polizeiliches Führungszeugnis - 3 Passbilder - Amtlich beglaubigtes Gesundheitsattest - Arbeitsvertrag (wenn Arbeitsvisum) - Notariell beglaubigter Arbeitsvertrag (in Chile und Deutschland) mit den Zusätzen: 1. dass die Reisekosten des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber übernommen werden, 2. Erklärung, bezüglich der Zahlung der Rente, Steuern und Krankenkasse (Previsión social, impuestos y salud) und 3. die in Deutschland abgeschlossenen Arbeitsverträge müssen außer der notariellen Beglaubigung, durch das zuständige Landgericht zwischen legalisiert sein und erst dann durch das Konsu ...>>>
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239 - Re: VISUM FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER?....13.10.2005 - 21:36
Hallo Jörg, vielen Dank für die hilfreichen Infos. Mit Computern kenne ich mich bestens aus. Mein CV gibt es unter: http://tihos.webhop.net/ Grüße un Dank Tito ...>>>
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240 - Re: VISUM FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER?....13.10.2005 - 18:49
Hallo Tito! So ganz verstehe ich dein Anliegen nicht. Du willst ein Arbeitsvisum beantragen und hast noch gar keinen Arbeitsvertrag? Dies geht nicht. Ohne Arbeitsvertrag und Bürgen für den Rückflug bekommst du kein Arbeitsvisum. Reise mit Touristenvisum nach Chile ein, besorge dir einen Arbeitsvertrag plus Bürgen und beantrage in Santiago dein Arbeitsvisum. Dies geht viel schneller und einfacher als von Deutschland aus, und du brauchst kein Gesundheitszeugnis. Als wir damals nach Chile eingereist sind, haben wir kein Gesundheitszeugnis gebraucht. Einzig unser Arbeitgeber wollte eine Tropentauglichkeitsbescheinigung von uns sehen. Wie gut kennst du dich mit Computern aus? Wenn gut, dann hätte ich vielleicht einen Job für dich. Viele Grüße Jörg Steinemann ...>>>
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