Hallo Jasna!
Ich weiß nicht genau, welchen „Jörg“ du meinst, da ich aber vor kurzem bzgl. Kindergeldes gepostet habe fühle ich mich angesprochen.
Ja, wir leben zurzeit aus beruflichen Gründen in Chile. Dies scheint aber nicht zwangsläufig ein Grund zu sein, kein Kindergeld zu bekommen. Auf Nachfrage bei der zuständigen Kindergeldstelle sagte man mir, sofern wir beabsichtigen nach Vertragsende wieder nach Deutschland zurückzukehren haben wir ab der Geburt unseres Sohnes Anspruch auf Kindergeld. Und genau dieses beabsichtigen wir auch.
Ein anderer Punkt ist aber viel wichtiger, dein Arbeitgeber (Vertragspartner) muss ein europäischer sein. Verfügt man über einen Arbeitsvertrag mit einem außereuropäischen Arbeitgeber, so hat man keinen Anspruch auf Kindergeld aus Deutschland.
Viele Grüße
Jörg Steinemann
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