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281 - Re: Arbeitsvisum....22.4.2005 - 15:42
Hallo Björn! Ich hoffe du weißt, was ein Chilene unter dem Begriff „demnächst“ versteht. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, solltest du dein Arbeitsvisum erst in Chile beantragen. Du reist als Tourist ein, gehst anschließend mit deinem Arbeitsvertrag und der Bürgschaft zu den entsprechenden Behörden und beantragst dein Arbeitsvisum. Viele Grüße Jörg Steinemann ...>>>
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282 - Arbeitsvisum....22.4.2005 - 08:41
Hallo an alle Chilefreunde! Ich habe eine Frage bezüglich der Ausstellung eines Arbeitsvisums für Chile. Kann mir jemand sagen, wieviel Zeit die Ausstellung hier in Deutschland beansprucht? Ich bekomme von meinem zukünftigen chilenischen Arbeitsgeber demnächst den Arbeitsvertrag zugeschickt, muss aber bereits Ende Juni in Chile sein. Reicht diese Zeit aus, oder brauchen die auf dem Konsulat in Frankfurt für gewöhnlich länger? Mit dem Flugbuchen wird das allmählich auch immer knapper... Danke im Voraus für alle Infos Gruß Björn ...>>>
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283 - Re: Touristenvisum für Au-pair?....1.4.2005 - 06:17
Wer in Chile "legal" Geldverdienen will benötigt ein (Arbeits) Visum, als Tourist darf man in Chile keine Gewinnbringende Tätigkeit nachgehen, es sei denn man ist in Deutschland angestellt und bezieht sein Geld in Deutschland, Arbeitet aber in Chile. So ungefähr ist der Stand der Dinge. Gruß Rolf ...>>>
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284 - Touristenvisum für Au-pair?....1.4.2005 - 04:24
Hallo, würde es für ein deutsches Au-pair-Mädchen, die für ein halbes Jahr nach Chile kommt, legal reichen, einmal nach Mendoza zu fahren, um das Touristenvisum zu verlängern (2x90 Tage)? Ich meine: Sie geht ja hier einer bezahlten Beschäftigung nach, ist also nicht per Definition eine Touristin. Der Schwerpunkt meiner Frage liegt auf dem Wort "legal"...;-) LG, Maya ...>>>
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285 - Re: visum bei halbjährigen aufenthalt (studium) und kra....29.3.2005 - 15:57
Das soll nicht 0 Tage, sondern 90 Tage heißen ;-) ...>>>
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286 - Re: visum bei halbjährigen aufenthalt (studium) und kra....29.3.2005 - 15:55
Du brauchst überhaubt kein Visum beantragen, wenn du nach Chile Einreist, bekommst du automatisch ein Touristen Visum welche für 0 Tage gilt, dieses kanst du Verlängern lassen. siehe link: http://www.chile-web.de/de/db/faq&kat=1&ukat=3&ukat1=0&id=35 Zu dem Thema Visum findest du über die Forum Suche eine Menge an Beiträgen, nimm dir etwas Zeit und lese diese mal dann verstehst du die Sache besser. Als Krankenversicherung reicht eine in Östereich abgschlossene Auslandskrankenversicherung, die deckt dann "alles ab". Für ein halbes Jahr lohnt es sich nicht in Chile eine Vericherung abzu schließen. Gruß Rolf ...>>>
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287 - visum bei halbjährigen aufenthalt (studium) und kranken....29.3.2005 - 12:21
hallo, ich studier ab augsut für ein halbes jahr in valpo. ich hab bezüglich visum beim konsulat angerufen, die frau hat aber gemeint ich brauch nur in chile (wenn ich dort bin) ein touristenvisum beantragen. weiss wer ob das stimmt? ausserdem muss ich mich laut uni krankenversichern (seguro personal), ich weiss aber nicht ob eine krankenversicherung in österreich ausreicht (im krankheitsfall könnte ich ja mit einem auslandskrankenschein zum arzt gehen, oder?) oder ob ich mich in chile extra versichern soll. kann mir jemand weiterhelfen? wie teuer sind chilenische krankenversicherungen, und wohin kann ich mich wenden? danke michi ...>>>
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288 - Re: Kindergeld,Visum....18.3.2005 - 16:40
Danke Jörg, genau Dich meinte ich :-) schade, da habe ich denn wohl als Freelancerin keine Schnitte weiterhin die 154€ zu bekommen.... hätten mir ganz gut in den Kram gepasst bei den Schulpreisen! Aber nix für Ungut, vielleicht wenn ich genug europäische Kunden habe für die übersetze und dolmetsche kann ich es ja doch noch beantragen. Frau soll die Hoffnung eben nie aufgeben. Grüße Jasna ...>>>
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289 - Re: Kindergeld,Visum....18.3.2005 - 14:27
Hallo Jasna! Ich weiß nicht genau, welchen „Jörg“ du meinst, da ich aber vor kurzem bzgl. Kindergeldes gepostet habe fühle ich mich angesprochen. Ja, wir leben zurzeit aus beruflichen Gründen in Chile. Dies scheint aber nicht zwangsläufig ein Grund zu sein, kein Kindergeld zu bekommen. Auf Nachfrage bei der zuständigen Kindergeldstelle sagte man mir, sofern wir beabsichtigen nach Vertragsende wieder nach Deutschland zurückzukehren haben wir ab der Geburt unseres Sohnes Anspruch auf Kindergeld. Und genau dieses beabsichtigen wir auch. Ein anderer Punkt ist aber viel wichtiger, dein Arbeitgeber (Vertragspartner) muss ein europäischer sein. Verfügt man über einen Arbeitsvertrag mit einem außereuropäischen Arbeitgeber, so hat man keinen Anspruch auf Kindergeld aus Deutschland. Viele Grüße Jörg Steinemann ...>>>
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290 - Re: Kindergeld,Visum....17.3.2005 - 21:27
Hallo Jörg, habe soeben deine antwort gelesen zum kindergeld. kann man denn das kindergeld weiterhin bekommen auch wenn man nicht mehr in D lebt? ich täusche mich doch nicht in der annahme dass du in chile lebst, oder? ?-) Grüße Jasna ...>>>
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