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351 - Re: Visum - Bescheinigung....12.8.2004 - 17:33
Hallo Sven Ja, die Touristenkarte oder "Trajeta de Turismo" brauchst du zum Ausreisen, ohne diese lassen die dich hier nicht weg, oder nur unter großen Schwierigkeiten und / oder Geldstrafe. Bei Verlust oder wie bei dir das du keine bekommen hast (Wunder) kanst du Ersatz bei der "Policía International" in Gral. Borgoño 1052 (Fals sich die Adresse nicht geändert hat) bekommen. Dazu benötigst du deinen Reisepass. Wie gesagt, diese Karte beötigst du bei der Ausreise, dort muß sie abgegeben werden, sonst gibt es Ärger. Also besorge dir ne neue und bewahre sie dann gut auf. Gruß Rolf ...>>>
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352 - Re: 90 Tage Visum bei 7 Monate Aufenthalt?....12.8.2004 - 17:24
Ich bleib fuer knapp 6 Monate in Chile. Auf dem Flughafen hat mich der Beamte gefragt, wielange ich mich in Chile aufhalten werde. Er hat sich mit meiner Antwort zufrieden gegeben, dass ich 3 Monate in Chile sein werde. Also ich hab definitiv kein Rueckflugticket oder aehnliche Nachweise vorzeiten muessen. ...>>>
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353 - Visum - Bescheinigung....12.8.2004 - 17:20
Hallo, ich mach grad Praktikum in Chile und bin seit einer Woche in Santiago. Da mein Praktikum unbezahlt ist, hab ich auch nur das Touristenvisum. Kurz vor Ablauf der 90 Tage will ich dann mal nach Argentinien, um das Visum erneuern zu lassen. Jetzt bin ich bei einem Argentinier, der in Santiago lebt, untergekommen. Und er hat mir irgendsoein Formular gezeigt, was die Aufenthaltsgenehmigung darstellt. War so ein kleiner Zettel mit dem Visumstempel drauf. Ich hab allerdings nur den Stempel im Reisepass und nichts dazu. Ich weiss, dass ich den oder so einen aehnlichen Zettel im Flugzeug ausgefuellt hab und diesen dann auch am Flughafen abgeben musste. Ich hab auch keinen Durchschlag der Bescheinigung mehr zurueckbekommen. Brauch ich diese Bescheinigung wirklich unbedingt, oder reicht der Stempel im Reisepass? Mit welchen Konsequenzen ...>>>
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354 - Re: 90 Tage Visum bei 7 Monate Aufenthalt?....1.8.2004 - 15:53
hallöchen an der geschichte mit dem rückflugticket bin ich auch gerade dran da ich zu einer freundin für 4 monate nach santiago möchte. im reisebüro hat man mir die gleiche auskunft gegeben und mir erklärt das wenn jemandem die einreise verweigert wird für den rückflug die fluggesellschaft aufkommen muß. daher achten diese peniebel auf das rückflugticket. das dies tatsächlich so ist habe ich vor einer woche erlebt, als meine freundin nach urlaub in berlin vom flughafen tegel nach chile zurück fliegen wollte und kein rückflugticket vorweisen konnte. das war ein riesen ärger. nur durch den umstand das sie papiere vorzeigen konnte wie z.b.einen chilenischen führerschein und das sie ihren 4 jahre alten sohn auf dem arm hatte sorgte dafür das die lufthansaangestellten ihr glaubten dort zu wohnen und sie fliegen liesen. dieses proble ...>>>
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355 - Re: Visum für Praktikum....22.7.2004 - 04:53
Hallo Maike, für ein unbezahltes Praktikum ein Visum zu beantragen ist absolut unnötig und eine reine bürokratische Schikane, das von dir zu verlangen. Das Visum ist nicht nur aufwändig (egal ob in Deutschland oder hier in Chile) und teuer, es bringt dir vor allem kaum Vorteile außer so einem schicken chilenischen Personalausweis, nach dem du dich dann auch noch mal anstellen musst. Die Variante mit dem Touristenvisum ist tausendfach bewährt, du kannst das mindestens 3 bis 3 mal problemlos wiederholen. Es ist eine Art Gesetzeslücke, d.h. dieses Vorgehen ist absolut legal, und so lange du tatsächlich keiner bezahlten Arbeit in Chile nachgehst, brauchst du nicht mal ein schlechtes Gewissen zu haben. Wir hatten bei den von uns vermittelten Praktikanten noch nie Probleme damit! Niemand fragt bei der Einreise nach deinem Flugticket (das ist a ...>>>
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356 - Re: Visum für Praktikum....21.7.2004 - 17:27
Da fällt mir noch was ein: Wie sicher ist es das du nach 7 Monaten wieder zurück gehst? Oder willst du dann vielicht noch länger hierbleiben, und oder nach einem kurzem Aufenthalt in D wieder zurück nach Chile gehen, um hier vielicht zu Arbeiten oder ähnliches, also Geld zu verdienen. Dann empfehle ich dir besser jetzt gleich ein Visum zu beantragen, dann kanst du nähmlich nach zwei Jahren Arbeitsvisum ein unbefristete Aufenthalts Genemigung beantragen, so wie meiner einer, und bist somit "halber" Chilene. ...>>>
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357 - Re: Visum für Praktikum....21.7.2004 - 17:20
Hallo Maike Ich kann Jörg grundsätzlich nur zustimmen, obwohl das ganze in der Provinz oft schneller und ohne Wartezeiten abgeht, und wenn du dann noch nen Beamten erwischt der sich freut mal wieder einem Ausländer helfen zu können, dann ist das ganze schon so gut wie sicher. Da fällt mir nuch ne kleinigkeit ein, nachdem du das Visum beantragst hast, dauert es noch eine ganze Zeit bis du dann ne feste Zu- oder Absage bekommst, also alles zusammen kan es sein, das du erst nach 4 oder 5 Monaten dein Visum in der Hand hälst. Also ich empfehle dir auch kurz mal über die Grenze zu gehen. Aber eine 100%tige Sicherheit gibt es bei beiden Möglichkeiten nicht. Zudem habe ich auch schon mal ein Arbeitsvisum in Deutschland beantragt, was eigentlich gar nicht so schwierig war, und wenn man es auf den schnellen Weg macht, ungefähr 2 Monate dauert. ...>>>
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358 - Re: Visum für Praktikum....21.7.2004 - 14:15
Hallo Jörg! Danke für die ausführlichen Infos. Daran das Ganze erst in Chile zu machen habe ich überhaupt nicht gedacht. Die vom Konsulat haben mir gesagt es würde reichen wenn sie die Unterlagen bis Oktober hätten. Preislich gesehen ist deine Alterntive sicher günstiger, denn man zahlt in Deutschland ja schon für eine Übersetzung des Führungszeugnisses um die 60-70€. Ich vermute um alle notwendigen Dokumente zu bekommen, diese zu beglaubigen und übersetzen zu lassen zahlt man letztendlich wohl 200-300€!!! Trotzdem hört sich das alles viel zu zeitaufwendig an....werde es vielleicht doch bei dem Touristenvisum belassen... Gruß Maike ...>>>
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359 - Re: Visum für Praktikum....21.7.2004 - 13:56
Hallo Maike! Eine befristete Arbeitserlaubnis zu bekommen ist nicht schwierig oder kompliziert allerdings aufwendig und zeitintensiv. Um diese überhaupt zu bekommen brauchst du den Arbeitsvertrag deines chilenischen Praktikumgebers, weiterhin einen Bürgen, welcher dir im Zweifelsfall den Rückflug nach Deutschland bezahlen würde und natürlich den kompletten Satz deutscher Papiere. Die deutschen Unterlagen lässt du hier in Santiago von einer anerkannten Übersetzerin übersetzen. Wunder dich nicht über die Preise der chilenischen Übersetzer, ich habe letztens für die Übersetzung einer Geburtsurkunde 3.500 Pesos bezahlt. Mit den Originalen und den Übersetzungen gehst du zu einem Notar und lässt dir zwei komplette Sätze beglaubigter Kopien erstellen. Diese Kosten pro Kopie ca. 1.000 Pesos, vielleicht etwas weniger. Du musst aber Wartezeit mitb ...>>>
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360 - Re: Visum für Praktikum....21.7.2004 - 09:27
Hallo Rolf! Ich weiss, ich habe ja auch schon gesucht und habe ja auch geschrieben, dass ich von der Alternative das Ganze mit dem Toursitenvisum zu machen gelesen habe. Ich bin aber trotzdem unsicher ob das so klappen könnte. Ich habe gestern alle beiträge bezüglich Visum gelesen und zu Erfahrungen zum notariellen beglaubigen und Übersetzen der Zeugnisse (Wo? Wie? Wie teuer?) habe ich dort gar nichts gefunden. Ich habe gehofft, dass mir jemand darüber Auskunft geben kann und da meine Unsicherheit wegen der Touristen-Visum-Alternative sehr groß ist, habe ich das halt auch nochmal geschrieben um eventuell noch ein weiteres Mal bestätigt zu bekommen, dass es eben klappt oder nicht. Tut mir leid wenn meine Fragen nicht ganz neu waren, aber ich habe eben noch keine 100% ige Antwort gefunden. Gruß Maike ...>>>
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