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    Beitrag von Andre -- 23.5.07, 16:53
    EMail: E-Mail

    Heiraten in Chile


      Hallo,

      ich bin nun schon fast zwei Jahre in Chile und mit einer Chilenin zusammen. Wir haben uns entschieden im Januar zu heiraten. Wegen den Papieren die ich brauche, kann ich mich sicher bei der Deutschen Botschaft erkundigen, habe aber noch ein paar andere Fragen.

      In Chile uebernimmt die Frau ja nicht den Nachnamen des Mannes, wir wuerden es aber gern so machen, dass sie ihre Nachnamen behaelt und meinen zusaetzlich bekommt. Ist so etwas moeglich?

      Da wir in 1-2 Jahren gern nach Spanien gehen wuerden zum arbeiten, frage ich mich, wie das mit ihrem Visum ablaeuft (mit einem Deutschen Visum hat sie ja keine Probleme dort mit arbeiten). Bekommt sie automatisch ein Deutsches Visum? Muss/kann sie die Chilenische Staatsbuergerschaft abgeben?

      Hoffe es kann mir jemand Auskunft geben.

      LG Andre

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    Beitrag von Daniel -- 13.9.07, 18:39
    EMail: E-Mail

    Re: Heiraten in Chile


      Hi Andre,

      ist ja witzig...bei dir ist es ja genauso wie bei mir! Ich bin auch mit einer Chilenin zusammen, kenn sie seit März 2006 und wir haben ebenfalls Heiratspläne. D.h. ich will mich erstmal mit Ihr verloben wenn Sie im Januar mal nach Deutschland kommt und ein Jahr drauf werden wir dann wohl heiraten. Bist Du schon verlobt? Vielleicht kannst Du mir zu den dortigen Bräuchen in Sachen Verlobung ein paar Tips geben...würd mich freuen.
      Eine Email wäre auch nicht schlecht..ach ja und hast du schon was zu den erforderlichen Papieren herausgefunden?
      Ich hatte dem Standesamt mal eine Email geschrieben, welche Papiere die von meiner Freundin und mir brauchen um die Ehe dann auch hier anzuerkennen..hab leider´keine Antwort bekommen.

      Wenn Du mir die Antwort per email schicken würdest, wäre das auch super!


      Ich drück Dir bei Deinen Plänen jedenfalls die Daumen!

      Bis bald!

      LG

      Daniel
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    Beitrag von Henning -- 23.5.07, 17:58
    EMail: E-Mail WWW: portcaptain.awardspace.com

    Re: Heiraten in Chile


      Hallo Andre,
      Erstmal Glückwunsch zu der Entscheidung (HAST DU DIR DAS AUCH GUT ÜBERLEGT???)

      Wegen des Namensrechts (Familienname) frage auch einfach die Botschaft... ich WEISS, dass die Frau ihren Namen beibehalten kann, oder aber den Namen des Ehemannes annehmen kann; ob sie den des Mannes HINZUFÜGEN KANN weiss ich leider nicht...

      Deine Zukünftige bekommt dann (muss natürlich beantragt werden) zunächst eine 1-jährige (glaube ich) Aufenthaltserlaubnis; diese wird dann verlängert.
      Die deutsche Staatsangehörigkeit KANN sie (nach 5? Jahren oder so) beantragen, MUSS SIE ABER NICHT. (wozu auch? Durch den Gatten erhält sie die Aufenthaltsgenehmigung.)

      Die chilenische Staatsangehörigkeit kann nicht abgegeben werden - einmal Chilene, immer Chilene, selbst wenn man eine andere Staatsangehörigkeit annimmt (anders als im Deutschen Recht).

      Hoffe das hilft ein wenig; wende Dich aber ruhig an die Botschaft, die Wissen in allen Fragen bescheid.


      LG,
      Henning
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