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    Beitrag von Lisa -- 7.5.15, 11:57
    EMail: E-Mail

    gebrauchter PKW von Deutschland nach Chile


      Hallo zusammen,

      ich wollte mal nachfragen, ob jemand Erfahrungen gemacht hat mit dem Transport eines PKWs von Deutschland nach Chile. Mein Freund ist Chilene und lebt seit vielen Jahren in Deutschland. Wir haben vor zusammen im November nach Santiago zu ziehen und würden gerne einen PKW mitnehmen. Als Heimkehrer hat er das Recht, diesen mitzunehmen. Allerdings haben wir den Wagen noch nicht gekauft, weil wir nicht wissen, ob es uns preislich gesehen einen Vorteil bringen würde. Natürlich haben wir uns schon ein wenig informiert, es sind aber einige Dinge unklar. Hier meine Fragen:

      - Muss der Wagen vorher in Deutschland auf ihn angemeldet gewesen sein, oder können wir ihn vom Händler direkt in den Container verladen?

      - Was genau wäre bei der Einfuhr in Chile zu bezahlen? Ich habe gelesen, dass der chilenische Zoll Listen hat auf dessen Grundlage der Wert des Wagens einens gewissen Typs und Jahrgangs veranschlagt wird. Wovon wird da ausgegangen (Wert des Wagens in Chile oder Wert des Wagens beim Erwerb?)

      - Wie hoch sind die Steuern und der Zoll in Prozent

      - Gibt es sonst noch etwas wichtiges zu beachten bezüglich der Einfuhr des Wagens?

      Ich finde das alles relativ kompliziert, mein Freund lässt sich aber nicht von dieser Idee abbringen (allerdings schafft er es auch nicht die benötigten Informationen selbst einzuholen). Ich habe nur Bedenken, dass wir entweder eine unvorhersehbar große Summe in Chile bei Ankunft des Wagens zahlen müssen, oder, dass er uns auf Grund irgendwelcher fehlenden Dokumente oder irgedwelcher Formalitäten nicht ausgehändigt wird.

      Über Eure Hilfe und Tipps würde ich mich sehr freuen!

      Lisa

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    Beitrag von Ulf -- 8.7.15, 15:03
    EMail: E-Mail

    Re: gebrauchter PKW von Deutschland nach Chile


      Hallo Lisa,

      auf gebrauchte Fahrzeuge muss bei Einfuhr in Chile die Mehrwertsteuer (IVA) auf den Neupreis!! gezahlt werden. Auf jeden Fall war das vor ein paar Jahren so und ich wüsste nicht warum sich das geändert haben sollte.

      Ob es für "Umzugsgut" eine ähnliche Ausnahmeregel wie in Deutschland gibt weiß ich nicht.

      Mal die chilenische Botschaft befragt?

      LG

      Ulf
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