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    Beitrag von henning -- 1.6.05, 15:53
    EMail: E-Mail

    Re: Unglaublich, aber wahr!


      Mein lieber Scholli, da bist Du aber ganz schoen auf dem Holzweg, mein lieber Frank! (Oder wie heisst Du denn nun??? - Ich denke, Dein Name sollte an der sechsten Stelle stehen?!? - also MUSS da ja irgendwas faul sein!)

      Frage: warum rufst Du beim US-Post Office an??? Wenn ich das richtig sehe, dann faellst Du nicht unter die US-Gerichtsbarkeit!
      In D-Land sieht es naemlich wie folgt aus:
      (Zitat:)
      Kettenbriefe sind in Deutschland unter Strafe gestellt. Rechtsvorschrift ist hier entweder Betrug ( § 263 StGB ) oder aber § 6c UWG. Für die juristische Beurteilung eines Geldspieles kann ich selbstverständliche keine Gewähr übernehmen, es ist nur meine ganz persönliche Meinung .Beachten sie bitte, dass es gerade im Bereich des § 6c UWG auch in der Rechtsprechung und der Literatur einige Unklarheiten und Differenzen gibt.

      Das Landgericht Traunstein hat im Urteil (Aktenzeichen 7 S 1464/99) festgestellt das Kettenbriefe / Schneeballsysteme sittenwidrig sind und die Teilnehmer einen Rückzahlungsanspruch haben. Bereits 1997 lag auch schon ein entsprechendes Urteil des BGH vor : BGH 1997-04-22 Az.: XI ZR 191/96.
      Leitsatz :
      Gewinnspiele, bei denen nach mathematischen Grundsätzen nur die ersten Mitspieler einen Gewinn erzielen können, während die Masse der später hinzukommenden Teilnehmer ihren Einsatz verlieren muß, und die auch darauf angelegt sind, verstoßen gegen die guten Sitten und sind deshalb nichtig (§ 138 Abs. 1 BGB). S steht daher Rückzahlung seiner Beteiligung nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen zu (§ 812 BGB - BGH-ZIP 1997, S. 1110).
      (Ende Zitat)
      Nachzulesen unter http://www.internetfallen.de/Betrug_Abzocke/Kettenbriefe/kettenbriefe.html)


      Also, mach Dir mal keine Sorgen, Ich habe Deinen Rat befolgt und den "Artikel" kopiert (mit Adressen der 6 "Gewinner") - un das liegt jetzt den jeweilig zustaednigen Berugsdezernaten vor.

      Ausserdem denke ich sollte fuer so einen Mist nicht serioese Foren missbraucht werden!

      @ Rolf - vielleicht koenntest Du den Artikel ja stehen lassen (evt. die Adressen und Namen schwaerzen) - ALS WARNUNG!

      Freundliche Gruesse,

      Henning

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    Beitrag von henning -- 1.6.05, 15:53
    EMail: E-Mail

    Re: Unglaublich, aber wahr!


      Mein lieber Scholli, da bist Du aber ganz schoen auf dem Holzweg, mein lieber Frank! (Oder wie heisst Du denn nun??? - Ich denke, Dein Name sollte an der sechsten Stelle stehen?!? - also MUSS da ja irgendwas faul sein!)

      Frage: warum rufst Du beim US-Post Office an??? Wenn ich das richtig sehe, dann faellst Du nicht unter die US-Gerichtsbarkeit!
      In D-Land sieht es naemlich wie folgt aus:
      (Zitat:)
      Kettenbriefe sind in Deutschland unter Strafe gestellt. Rechtsvorschrift ist hier entweder Betrug ( § 263 StGB ) oder aber § 6c UWG. Für die juristische Beurteilung eines Geldspieles kann ich selbstverständliche keine Gewähr übernehmen, es ist nur meine ganz persönliche Meinung .Beachten sie bitte, dass es gerade im Bereich des § 6c UWG auch in der Rechtsprechung und der Literatur einige Unklarheiten und Differenzen gibt.

      Das Landgericht Traunstein hat im Urteil (Aktenzeichen 7 S 1464/99) festgestellt das Kettenbriefe / Schneeballsysteme sittenwidrig sind und die Teilnehmer einen Rückzahlungsanspruch haben. Bereits 1997 lag auch schon ein entsprechendes Urteil des BGH vor : BGH 1997-04-22 Az.: XI ZR 191/96.
      Leitsatz :
      Gewinnspiele, bei denen nach mathematischen Grundsätzen nur die ersten Mitspieler einen Gewinn erzielen können, während die Masse der später hinzukommenden Teilnehmer ihren Einsatz verlieren muß, und die auch darauf angelegt sind, verstoßen gegen die guten Sitten und sind deshalb nichtig (§ 138 Abs. 1 BGB). S steht daher Rückzahlung seiner Beteiligung nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen zu (§ 812 BGB - BGH-ZIP 1997, S. 1110).
      (Ende Zitat)
      Nachzulesen unter http://www.internetfallen.de/Betrug_Abzocke/Kettenbriefe/kettenbriefe.html)


      Also, mach Dir mal keine Sorgen, Ich habe Deinen Rat befolgt und den "Artikel" kopiert (mit Adressen der 6 "Gewinner") - un das liegt jetzt den jeweilig zustaednigen Berugsdezernaten vor.

      Ausserdem denke ich sollte fuer so einen Mist nicht serioese Foren missbraucht werden!

      @ Rolf - vielleicht koenntest Du den Artikel ja stehen lassen (evt. die Adressen und Namen schwaerzen) - ALS WARNUNG!

      Freundliche Gruesse,

      Henning

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    Beitrag von Rolf Schubert (Webmaster) -- 1.6.05, 17:26
    EMail: E-Mail WWW: www.chile-web.de

    Re: Unglaublich, aber wahr!


      Hallo Henning,

      Nein, den Beitrag kann ich aus verschidenen Gründen nicht stehen lassen, einer davon ist das er demnächst auf Google erscheinen würde, und das würde dann eher anziehend als abschreckend wirken.

      Deinen Beitrag lasse ich aber stehen, der höhrt sich richtig Profesionell an

      Das Problem ist, je größer und besser ein Forum wird, um so mehr "Idioten" meinen dieses für ihren Blödsinn nutzen zu können. Daher bitte ich dich demnächst auf so einen "Müll" gar nicht mehr zu reagieren, sobald ich solche Beiträge sehe werden sie von mir gelöscht. Das ganze ist schon öffter vorgekommen und wird demnächt noch häufiger werden. Leider ist es nun mal so, und das einzige was diese Beiträge bringen, ist für mich die Arbeit sie wieder zu löschen.

      Gruß Rolf
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