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    Beitrag von Rollek -- 17.5.12, 12:37
    EMail: E-Mail

    Anerkennung deutscher Scheidung in Chile


      Hallo zusammen,

      ich habe folgendes Problem: ich möchte gerne meine chilenische Freundin heiraten, und wir haben beim Standesamt auch schon die Unterlagen eingereicht. Nach zwei Wochen bekamen wir Rückmeldung vom Oberlandesgericht. Das Problem ist, dass ich von 2004 - 2008 mit einer Chilenin in D verheiratet war, wir haben in D geheiratet und wurden dort auch rechtskräftig geschieden. Die Ehe wurde in Chile nie eingetragen. Das OLG verlangt jetzt eine gerichtliche Anerkennung der Scheidung in Chile.

      Daraufhin habe ich mich an das chilenische Konsulat in D gewendet, die mir einen Anwalt in Santiago empfohlen haben, der auch schon in D gearbeitet hat und darauf spezialisiert ist. Dieser hat mir erst das Anerkannungsverfahren erklärt, das 6 - 8 Monate dauert und obendrein sehr teuer ist. Nach Hinweis, dass meine Ehe in Chile nie eingetragen war, sagte er, dass ich in dem Fall nur eine eidesstattliche Versicherung im chilenischen Konsulat abgeben muss, dass ich in Chile nie verheiratet war.

      Das widerspricht aber den Aussagen meines Standesbeamten, der sagt, dass meine vorherige Ehe auch so in Chile gültig war, weshalb das OLG die Anerkennung der Scheidung in Chile benötigt. Dies steht übrigens auch im §80 des "Ley matrimonial" in Chile:

      “Los requisitos de forma y fondo del matrimonio serán los que establezca la ley del lugar de su celebración. Así, el matrimonio celebrado en país extranjero, en conformidad con las leyes del mismo país, producirá en Chile los mismos efectos que si se hubiere celebrado en territorio chileno…”.

      Der Standesbeamte riet mir auch deshalb davon ab, das Prozedere durch eine Heirat in Chile oder Dänemark zu umgehen, da ich mich sonst in Chile der Bigamie strafbar machen würde, obwohl ich hier rechtsmäßig geschieden bin. Und auch für meine zukünftige Frau könnte es bei Besuchen in der Heimat zu Problemen kommen. Der Anwalt jedoch schrieb in seiner Mail, dass ihm andere Fälle untergekommen seien, in denen die eidesstattliche Versicherung ausgereicht hat.

      Ich weiß jetzt nicht, wie ich verfahren soll. Uns drängt außerdem ein bisschen die Zeit, das der Sohn meiner Freundin bald 15 wird und wir ihm vor seinem 16. Geburtstag mit hierhin holen wollen. Danach wäre es sehr schwierig, und ich müsste wohl auswandern, was trotz meiner Spanischkenntnisse mit Mitte Vierzig nicht so einfach wäre.

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    Beitrag von juaquin rosas -- 27.5.12, 23:55
    EMail: E-Mail

    Re: Anerkennung deutscher Scheidung in Chile


      Hallo,
      kannst du spanisch? so wäre es für mich einfacher dir zu erzähelen dass ein paar Sachen bei dir nicht stimmen.Ich bin fast in der selben Situation wie du, mit dem Unteschied ,dass ich eine D. geheiratet habe und in Chile auch meine Heiratsurkunde habe regiestrieren lassen.Heute bin ich Seit mehr als 12 Jahren geschieden und en Chile immer noch verheiratet.(?)
      Du brauchst gar nichts von Chile!du bist Frei in D.Kann es sein dass du deine Heiratsurkunde in chile registriert hast oder (du nicht aber vieleicht deine ähmalige Frau).
      juaquin
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    Beitrag von Rollek -- 28.5.12, 12:22
    EMail: E-Mail

    Re: Anerkennung deutscher Scheidung in Chile


      Hola Joaquin,

      si, me lo puedes escribir en espanol. Nunca inscribimos el matrimonio en Chile, ni mi ex, ni yo, eso sé seguro. Pero el registro civil quiere evitar el riesgo de doblematrimonio en Alemania (donde sí estoy libre) y Chile, porque mi novia de ahora es chilena.

      La pregunta es, sí estoy casado en Chile aunque nunca inscribimos el matrimonio allá.

      Saludos,

      Rollek

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