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Beitrag von Tito -- 13.10.05, 21:36 EMail: E-Mail WWW: tihos.webhop.net Re: VISUM FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER?Hallo Jörg, vielen Dank für die hilfreichen Infos. Mit Computern kenne ich mich bestens aus. Mein CV gibt es unter:
Grüße un Dank Tito |
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Beitrag von Tito -- 11.10.05, 18:44 EMail: E-Mail VISUM FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER?Hallo, ich bin Ingenieur und habe vor in Chile zu arbeiten. Dazu brauche ich das "VISUM FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER". Nun bin ich am zusammensuchen aller Sachen für das Visum damit es möglichst schnell gehen kann, wenn es mit dem Job klappt. Dabei stellen sich mir folgende Fragen: - was muß alles für das Ärztliche Gesundheitszeugnis getestet werden? - was kostet so ein Ärztliches Zeugnis ungefähr? - wie sieht es da mit den Einkommens- und Vermögensnachweisen aus? Reichen da die letzten 3 Lohnbescheide? Wie sieht ein Vermögensnachweis aus? - Gibt es auch eine andere Art von Visa für Hochschulabsolventen? Und wenn ja, was braucht man hierfür? Viele Grüße und Dank Tito
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Beitrag von Tito -- 14.10.05, 09:23 EMail: E-Mail Re: VISUM FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER?Das Generalhonsulat Hamburg hat mir diese aktuellen Visainformationen zugeschickt. Dia Angaben auf der Homepage http://www.embajadaconsuladoschile.de sind veraltet! FOLGENDE UNTERLAGEN SIND DEM FORMULAR BEIZUFÜGEN: BITTE NUR VOLLSTÄNDIGE UNTERLAGEN EINREICHEN - Polizeiliches Führungszeugnis - 3 Passbilder - Amtlich beglaubigtes Gesundheitsattest - Arbeitsvertrag (wenn Arbeitsvisum) - Notariell beglaubigter Arbeitsvertrag (in Chile und Deutschland) mit den Zusätzen: 1. dass die Reisekosten des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber übernommen werden, 2. Erklärung, bezüglich der Zahlung der Rente, Steuern und Krankenkasse (Previsión social, impuestos y salud) und 3. die in Deutschland abgeschlossenen Arbeitsverträge müssen außer der notariellen Beglaubigung, durch das zuständige Landgericht zwischen legalisiert sein und erst dann durch das Konsulat beglaubigt werden. - Bestätigung einer chilenischen Universität (bei Studenten) - Bestätigung einer chilenischen Schule (bei Schülern) - Bestätigung einer sozialen Einrichtung (bei Zivildienstleistenden) - notariell beglaubigte Eidesstattliche Erklärung der Personen, die die Kosten des Aufenthalts übernehmen werden - Fotokopie des Reisepasses (nur die Seite, auf der das Foto ist) - 10,00 EUR Bearbeitungsgebühr (keine Visumsgebühren), müssen eingezahlt werden (Studenten ausgeschlossen). - Bei einer Ehe mit einem/r Chilenen/in muss der/die chilenische Ehepartner/in einen Brief mit der Bitte um Ausstellung des Visums für den/die Ehepartner/in an das Konsulat anfertigen. Außerdem muss die Ehe bei einem chilenischen Konsulat eingetragen sein. Eine Kopie der Heiratsurkunde ist notwendig. BITTE RUFEN SIE UNS EINIGE TAGE NACH DEM SENDEN IHRER UNTERLAGEN AN! (Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 13:00 Uhr) Tel.: 040 457585 EINTRAGUNG DES VISUMS IM AUFENTHALTSREGISTER: 1. Jede/r Inhaber/in eines Visums ist verpflichtet, eine Eintragung im Ausländerregister der "Policía Internacional" innerhalb von 30 Tagen nach seiner Einreise vornehmen zu lassen (Santiago, Gral. Borgoño 1229 oder am jeweiligen Aufenthaltsort). 2. Anschließend muss er/sie beim "Servicio de Registro Civil e Identificación" (Standesamt) seine Ausländerpersonalausweis beantragen (Santiago, Moneda 1342). 3. Unter Vorlage des obigen Ausländerpersonalausweises muss dann vom Residente Titular, bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Steuerbehörde, der Rol Unico Tributario "RUT" (Abkürzung für Steuernummer) beantragt werden. ERNEUERUNG DER AUFENTHALTSERLAUBNIS: 1. Mindestens 60 Tage vor Ablauf des Visums müssen die Betroffenen bei der Ausländerabteilung des Innenministeriums um eine Verlängerung oder um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bitten, sofern für letzteres die Bedingungen erfüllt sind (Aufenthaltsdauer von einem Jahr), (in: Jefatura Nacional, Avda. Torres Boonen 511, Santiago oder in der Intendencia (Rathaus) der zuständigen Region). 2. Die Bearbeitungszeit für diese Angelegenheit beträgt ca. 90 Tage. VERFALL EINES VISUMS/EINER AUFENTHALTSERLAUBNIS: 1. Wenn die im Reisepass genehmigte Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, ohne dass eine Verlängerung möglich ist. 2. Wenn der/die Inhaber/in eines einfachen (simple) Touristenvisums das Land verlässt. 3. Wenn der/die Inhaber/in einer Visa de Residente das Land verlässt, ohne den entsprechenden, von der Policía Internacional vorher ausgestellten, Salvoconducto. 4. Wenn der Inhaber einer Visa de Residencia sich länger als 90 Tage aus dem Land entfernt, sei es in einem Zeitraum oder in mehreren Ausreisen. 5. Wenn der/die Inhaber/in einer Permanencia Definitiva (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) sich im Ausland aufhält und diese nicht innerhalb eines Jahres nach seiner Ausreise verlängert (Verlängerung beim zuständigen Chilenischen Konsulat, 60 - 90 Tage vor Ablauf). 6. Wenn der/die Inhaber/in einer Permanencia Definitiva im Ausland lebt und nicht innerhalb von 5 Jahren, ab dem Zeitpunkt seiner Ausreise gerechnet, nach Chile zurückkehrt, auch wenn er die viermalige Maximalverlängerung vom Chilenischen Konsulat besitzt.
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Beitrag von Rolf Schubert (Webmaster) -- 14.10.05, 15:44 EMail: E-Mail WWW: www.chile-web.de Re: VISUM FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER?Das haben die dir so zugeschickt? Auch veraltet Der folgende Punkt stimmt so nicht mehr. < 3. Unter Vorlage des obigen Ausländerpersonalausweises muss dann vom Residente Titular, bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Steuerbehörde, der Rol Unico Tributario "RUT" (Abkürzung für Steuernummer) beantragt werden. Also die "RUT" benötigt man schon seit Jahren nicht mehr, diese ist nur noch für Unternehmen. Der Personalausweiß benötigt eine "RUN" (Rol Unico Nacional) die im Volksmund aber auch "RUT" genannt wird, und diese wird automatisch mit dem Antrag eines Ausländerpersonalausweis zugeteilt. Hier ein Auszug der Webseite der Chilenischen Ausländer Behörde: ---- schnipp ----- 3.7. Una vez obtenida mi Residencia ¿qué trámites debo realizar? Dentro de los 30 días siguientes a la obtención de su residencia usted debe: Registrar en su visa en Policía Internacional; para ello, usted debe concurrir a la oficina de Policía Internacional www.policia.cl, más cercana a su domicilio con los siguientes documentos: a) Pasaporte vigente. b) Dos fotografías. Obtener cédula de identidad, en las oficinas del Servio de Registro Civil e Identificación correspondiente a su domicilio. Para ello, usted debe adjuntar los siguientes documentos: a) Pasaporte vigente. b) Tarjeta de registro en Policía Internacional (para mayor información referente a los valores u otros de interés puede ingresar a la página del Servicio de Registro Civil e Identificación, www.registrocivil.cl) ---- schnapp --- Damals benötigte mann noch Fotos für den Personalausweis, diese werden mittelerweile via Digitalkamera dort direkt gemacht. Es gibt in dem von dir gelieferten Auszug noch ein paar Kleinigkeiten mit denen ich nicht ganz übereinstimme, wenn ich etwas Zeit habe werde ich da mal eine vernünftige Aufstellung zusammen stellen. Gruß Rolf
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Beitrag von Tito -- 14.10.05, 19:09 EMail: E-Mail Re: VISUM FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER?Habe gerade wiedersprüchliche Aussagen vom GK Hamburg und GK München erhalten : GK HH: Amtlich beglaubigtes (Gesundheitsamt od. Ärzte-Kammer) Gesundheitsattest nötig. GK M: "Nur" ein Gesundheitsattest nötig. Braucht nicht beglaubigt werden. Laut meiner Interpretation von GK M liegt es im Ermessen des Arztes was und wieviel getestet wird. Die wollen nur den Wisch haben, welcher erklärt das man gesund ist. Gruß Tito |
Beitrag von Rolf Schubert (Webmaster) -- 12.10.05, 16:04 EMail: E-Mail WWW: www.chile-web.de Re: VISUM FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER?<- was muß alles für das Ärztliche Gesundheitszeugnis getestet werden? Eigentlich geht es nur darum das du keine ansteckende Krankheiten hast, aber gehe einfach zu deinem Artz, der weiß da schon Bescheid. <- was kostet so ein Ärztliches Zeugnis ungefähr? Bei mir hat das damals noch die Krankenkasse übernommen. <- Gibt es auch eine andere Art von Visa für Hochschulabsolventen? Und wenn ja, was braucht man hierfür? Nein, es gibt Studentenvisum aber da du ja schon fertig bist ... Gruß Rolf
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Beitrag von Tito -- 13.10.05, 01:17 EMail: E-Mail Re: VISUM FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER?Beim Arzt war ich schon. Der wußte es leider auch nicht genau. Er hat in einem Buch nachgeschaut und da gab es fünf verschiedene Versionen: Mit HIV, und ohne, und, ... Das Problem ist ja, daß es so viele ansteckende Krankheiten gibt. Wegen der Fragen habe ich das Konsulat angerufen. Haben mir gesagt das die Angaben auf der Homepage falsch seien. Deswegen wollten sie mir die anscheinend genauen Daten noch zusenden. Daraus soll dann alles klar werden. Bis jetzt kam noch nichts. Gruß Tito
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Beitrag von Rolf Schubert (Webmaster) -- 13.10.05, 15:48 EMail: E-Mail WWW: www.chile-web.de Re: VISUM FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER?Na dann rufe da nochmal an damit die dir am Telefon sagen was das ärtzliche Gesundheitszuegniss benötigt. Es ist wie in Chile, wenn man nicht reglemäßig nachfragt, passiert nichts Bei mir ist es schon zu lange her als das ich dir noch sagen könnte was genau du benötigst. Gruß Rolf PS. Und wenn es Zeitlich in Deutschland mit dem Visum nicht klappt, kanst du es auch hier in Chile beantragen, wenn du dann hier bist. Also entwerder in Deutschland beantragen, oder in Chile, beides geht natürlich nicht.
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Beitrag von Tito -- 13.10.05, 16:32 EMail: E-Mail Re: VISUM FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER?So wie es bis jetzt aussieht wird es zeitlich dann wohl nicht mehr reichen. Dann bleibt mir nichts anderes übrig als das ganze in Chile zu machen. Möchte so bald wie möglich hin. Muß nur noch mit der Arbeit klappen. Vorstellungsgespräche übers Telefon sind irgendwie nicht so ganz das Wahre. Gruß & Dank Tito Apropos im Mai bin ich an Curanilahue vorbeigefahren auf dem Weg von Arauco nach Lebu. |
Beitrag von Jörg Steinemann -- 13.10.05, 18:49 EMail: E-Mail Re: VISUM FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER?Hallo Tito! So ganz verstehe ich dein Anliegen nicht. Du willst ein Arbeitsvisum beantragen und hast noch gar keinen Arbeitsvertrag? Dies geht nicht. Ohne Arbeitsvertrag und Bürgen für den Rückflug bekommst du kein Arbeitsvisum. Reise mit Touristenvisum nach Chile ein, besorge dir einen Arbeitsvertrag plus Bürgen und beantrage in Santiago dein Arbeitsvisum. Dies geht viel schneller und einfacher als von Deutschland aus, und du brauchst kein Gesundheitszeugnis. Als wir damals nach Chile eingereist sind, haben wir kein Gesundheitszeugnis gebraucht. Einzig unser Arbeitgeber wollte eine Tropentauglichkeitsbescheinigung von uns sehen. Wie gut kennst du dich mit Computern aus? Wenn gut, dann hätte ich vielleicht einen Job für dich. Viele Grüße Jörg Steinemann
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> VISUM FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER? von Tito -- 11.10.05, 18:44 Re: VISUM FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER? von Tito -- 14.10.05, 09:23 Re: VISUM FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER? von Rolf Schubert (Webmaster) -- 14.10.05, 15:44 Re: VISUM FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER? von Tito -- 14.10.05, 19:09 Re: VISUM FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER? von Rolf Schubert (Webmaster) -- 12.10.05, 16:04 Re: VISUM FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER? von Tito -- 13.10.05, 01:17 Re: VISUM FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER? von Rolf Schubert (Webmaster) -- 13.10.05, 15:48 Re: VISUM FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER? von Tito -- 13.10.05, 16:32 Re: VISUM FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER? von Jörg Steinemann -- 13.10.05, 18:49 |
Re: VISUM FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER? von Tito -- 13.10.05, 21:36 |
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