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Standort - Forum - Re: Chilenisches Arbeitsrecht
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    Beitrag von Jorge -- 7.8.07, 21:43
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    Re: Chilenisches Arbeitsrecht


      In Deutschland besteht hinsichtlich des Urlaubsanspruchs folgende Regelung:

      1. Vorgeschriebene Praktika:

      Handelt es sich um ein in der Studienordnung vorgeschriebenes Praktikum, so ist es als Teil des Studiums zu verstehen und nicht als gesondertes Arbeitsverhältnis. Der Urlaub wird dann in Form von Semesterferien gewährt.

      2. freiwillige Praktika:

      Freiwillige Praktika sind unabhängig vom Studium und als normale Arbeitsverhältnisse zu behandeln. Somit unterliegen sie den allgemeinen Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes, d. h. mindestens zwei Werktage je vollen Beschäftigungsmonat (z. B. 15.7.-14.8. zwei Werktage; sechs Monate zwölf Werktage).

      Vor diesem Hintergrund halte ich es für durchaus legitim zu fragen, ob es in Chile eine entsprechende Regelung gibt.

      > Ich versteh die Welt langsam echt nicht mehr. <

      Ein Blick über den Tellerrand könnte vielleicht zum Verständnis beitragen.

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    Beitrag von DF -- 8.8.07, 23:12
    EMail: E-Mail

    Re: Chilenisches Arbeitsrecht


      In Deutschland wird eh jeder zu sehr verwöhnt.

      2 Urlaubstage pro Monat Praktikum? Zu was? Ein Praktikum sollte dazu da sein, in einen Arbeitsbereich hinein zu schnuppern, bzw. sich für eine Festanstellung zu empfehlen. Es sollte nicht dazu da sein die Hängematte des Sozialstaates kennen zu lernen (nichts gegen Urlaub an sich, der ist sehr wichtig. Aber sicherlich nicht, wenn man gerade mal 6 Moante Praktikum absolviert).

      Das ist zumindest das, was ich sah, als ich vor Monaten über den Rand meiner Suppenschüssel gesehen habe.

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    Beitrag von Anne -- 9.8.07, 02:11
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    Re: Chilenisches Arbeitsrecht


      Also, ich wollte mich für eure Antworten bedanken. Zu eurer Information, es gibt für Praktika in Chile weder Urlaubs- noch Gehaltsanspruch. Da ich zwar nicht in ein Angestelltenverhältnis übernommen werden will, aber auch nicht hier faulenzen will, habe ich bisher einen Tag frei gehabt und das war ein Brückentag. Ansonsten habe ich täglich von 8:30 Uhr bis 18:10 Uhr gearbeitet und das nicht zu wenig. Dass das nun mal so in Chile ist, habe ich ziemlich schnell verstanden, aber ich muss sagen, dass es auf Grund der schlechten Bezahlung trotzdem an Ausbeutung grenzt, und das nicht nur bei mir als Praktikant (das stört mich eher weniger) aber dass es den Angestellten nicht besser geht, finde ich wirklich sehr bedenklich. Da haben wir es in Deutschland wirklich gut.

      Lieber DF, ich weiß ja nicht, was du machst oder arbeitest und wo, aber ich finde es gut, dass du dich so für das chilenische Arbeitsrecht einsetzt. Aber mal im Ernst, möchtest du dein Leben lang arbeiten und nichts von deiner Familie haben, weder Freizeit noch Erholung. Ich muss sagen, dass ich da sehr stolz auf das deutsche Arbeitsrecht bin.

      Liebe Grüße, A.

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    Beitrag von DF -- 10.8.07, 00:17
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    Re: Chilenisches Arbeitsrecht


      Stop, stop liebe Anne. Ich bezog mich auf Praktikanten und nicht auf Angestellte oder Arbeiter in Chile. Das Angestellte in Chile teilweise -oder überwiegend- schlecht bezahlt bei viel Arbeit sind, stimmt und finde ich auch nicht gut. Ich bin durchaus für leistungsgerechte Bezahlung und schliesse hier selbstverständlich einen gewissen Urlaubsanspruch mit ein, was in Chile leider oftmals nicht gegeben ist.

      Dass ich die deutsche soziale Hängematte angeprangert habe bedeutet nicht, dass ich mit der chilenischen Variante einverstanden bin. Was in D too much ist, ist in C too less, keine Frage.

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    Beitrag von Anne -- 17.5.07, 00:57
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    Re: Chilenisches Arbeitsrecht


      Vielen Dank für diese durchaus sehr liebenswürdige Antwort vom ananymen Schreiber.
      Dass es nicht viel ist, was ich bekomme, macht mir gar nicht so viel aus. Habe aber neulich einen Artikel gelesen, wo es darum geht, dass mind. 65% des Mindestgehaltes gezahlt werden müssen, und nun weiss ich nicht, ob das eben auch für uns Praktikanten gilt.
      Bezueglich des Urlaubs, geht es mir ja nur um drei Tage, mehr nicht, denn ich wuerde schon gern die verläengerten WE und Brueckentage nutzen! Ich habe durchaus Arbeitsmoral!!! Kannst du das evtl. verstehen oder bist du etwa nur hergekommen, um zu arbeiten? Ich habe vorher und hinterher leider keine Zeit noch ewig hier umher zu reisen!
      MFG

      Zum ersten Beitrag:
      Hallo Nicola! Vielen Dank für die Antwort. Kann man das evtl. irgendwo nachlesen? Ich bin bei Tyco, einem amerikanischen UN!
      Liebe Gruesse!

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    Beitrag von DF -- 17.5.07, 20:18
    EMail: E-Mail

    Re: Chilenisches Arbeitsrecht


      Anonym ist immer relativ...

      ...Namen sind wie Schall und Rauch,
      man hört sie und vergisst sie auch...

      Ich bin doch da und antworte. Wieso also anonym? Wenn Dir ein Name so wochtig ist, dann nenn mich doch einfach Helmut. Oder Felix, wenn es Dir lieber ist.

      Back to the topic. Wie ich Dir bereits geantwortet habe, was wohl leider aufgrund der Anonymität untergegangen ist, muss Dir die Firma nichts zahlen. Vorallem keinen Urlaubstag.
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    Beitrag von Franziska -- 11.8.07, 01:39
    EMail: E-Mail

    Re: Chilenisches Arbeitsrecht


      Hi Anne,

      Mir gehts aehnlich, ich bekomme 50 000 pesos. Da ich von diesem Praktikum 8genaugenommen: OPTIONALES Anerkennungsjahr aber leben muss, arebeite ich nur halbtags und geb noch nebenbei Deutschunterricht.
      Ich hab aber auch von Schlimmerem gehoert: Zivis, die 7 Tage die Woche arbeiten. Dafuer aber zwei freie Tage im Monat, haha. Bei "Un techo para Chile"
      Wie oben schonmal angedeutet: Es gibt heir so einige Regeln, aber viele Hintertuerchen, manchmal riesengrosse Hintertore. Frag doch einfach mal nach und erklaer, dass Du hionterher keine Zeit mehr hast, wann es denn moeglich waere, dass du verreist. Schoen hoeflich iund im Konjunktiv, kann mir sehr gut vorstellen, dass das drin ist.
      Franziska

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