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    Beitrag von Franziska -- 24.3.07, 22:30
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    Re: Adoption und chilenischer Pass


      Wer als Kind mit unter 18 Jahren von deutschen Eltern adoptiert wurde, erhält den deutschen Pass für immer, für Findelkinder gilt das natürlich genauso, wenn sie adoptiert wurden(§ 6, Staatsangehörigkeitsgesetz). (Wer beide Pässe hat, den Deutschen und den Chilenischen, der muss sich mit 18 für einen entscheiden, wenn beide Eltern deutsch sind. Mit 23 Jahren muss er sich endgültig entscheiden. Er kann sich entweder für den deutschen Pass oder für den anderen endscheiden. In Deutschland gilt Optionspflicht. Das heißt: Deutschland akzeptiert doppelte Staatsbürgerschaft für Personen über 23 Jahren nur in Einzelfällen: §12
      1. Wenn ein Elternteil deutsch und der andere nicht deutsch ist, kann das Kind lebenslang beide Pässe haben
      2. Wenn es ein Abkommen gibt zwischen Deutschland und dem anderen Staat ( das gibt es nicht bei Chile)
      3. Wenn der andere Staat den Bürger nicht aus der Staatsangehörigkeit entlässt, was nicht aus Gründen passiert, die der Bürger selbst zu verschulden hat
      4. IN BESONDEREN HÄRTEFÄLLEN - und hier könnte man anknüpfen. Wie weiß ich auch nicht. Aber wenn rauskommt, dass jemand unerlaubter Weise doch eine zweite Staatsangehörigkeit angenommen hat, z. B.weil Chile es von chilenischer Seite geht, dann ist der Deutsche Pass einfach weg.

      Für den Findelkindfall sähe es in Deutschland so aus: Ich hab den § zwar grad nicht im Kopf (Staatsangehörigkeitsgesetz, auch im Internet), aber es darf niemandem die dt. Staatsangehörigkeit entzogen werden, wenn er dadurch staatenlos wird.- Auch wenn sich der deutsche Staat allzugern nur dann daran hält, wenn man es einfordert. Oder siehe 4. Härtefall. Darunter fällt das allemal.

      Franziska
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    Beitrag von Petra -- 20.3.07, 10:08
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    Re: Adoption und chilenischer Pass


      Hallo Andreas

      Das weiss ich leider nicht. Doch meine Kollegin ist Chilenin und wurde von Deutschen adoptiert, lebt nun hier in der Schweiz. Ihr deutscher Pass ist nun abgelaufen und die Botschaft in Bern verlangt nun von ihr einen Geburtsschein, den sie leider nicht hat. Sie ist ein Findelkind und wurde wahrscheinlich nie registriert. Nun läuft sie in Gefahr, Staatenlos zu werden. Weisst Du da einen Rat?

      Ich denke, wenn du in Chile geboren bist, dies nachweisen kannst (mit Geburtschein) wirst du sicher einen solchen Pass erhalten. Ruf' doch mal die Botschaft an!

      Lieber Gruss

      Petra
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    Beitrag von Annelies -- 20.3.07, 10:23
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    Re: Adoption und chilenischer Pass


      Hallo Petra, unsere Adoptivkinder haben 2 Pässe, einen Schweizer und einen Chilenischen.
      Zuerst bis zur Adoption hatten sie 2 Jahre lang einen chilenischen Pass für die Ausreise aus Chile in die Schweiz. Dieser war dann abgelaufen. Und mit 18 Jahren haben beide Kinder den chilenischen Pass in Bern wieder verlängert.
      Den Schweizer Pass erhielten sie erst nach erfolgter Adoption, das ist in der Schweiz nach einem Pflegeverhältnis von 2 Jahren.

      Aber man kann sicher den deutschen Pass auch verlängern. Dies müsste man aber auf der deutschen Botschaft oder auf dem deutschen Konsulat in Bern beantragen. Viel Glück Annelies.

      Am besten ist, wenn man selbst vorbei geht. Sonst telefoniert und telefoniert man und wartet in Warteschlaufen.
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    Beitrag von Perrine -- 16.7.03, 17:45
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    Re: Adoption und chilenischer Pass


      Hast du deinen ersten chilenischen Pass noch, oder wenigstens einen Geburtsschein. Dann brauchst du noch einen Bescheinigung vom deutschen Militär, dass du dort Militärdienst oder Zivildienst leistest. Mit 2 Passfotos bewaffnet gehst du nun zum chilenischen Konsulat. Das wird schon klappen. Gruss Perrine
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    Beitrag von felipe de essen -- 20.8.03, 23:19
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    Re: Adoption und chilenischer Pass


      hi ich bin acu mit 17 adoptiert worden aber erst mit 18 war es durch. zu erst waren wir ruhig mit meiner mutter da es in chile bis vor ein paar monate nicht erlaubt war 2 nationalitäten zu haben. aber bleibe auch ruhig ist ja auch egal. melde dich dann auch bei mir ok. bis dann felipe
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    Beitrag von Perrine -- 16.7.03, 18:44
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    Re: Adoption und chilenischer Pass


      Unser Sohn war auch noch nicht im Zivilschutz als er den Pass beantragte. Er hatte aber vom Militär eine Aufforderung erhalten (ein sogenanntes Dienstbüchlein) Es waren einfach Ansätze da, dass er in der Schweiz Militär machen werde. Dieses Papier war noch wichtig für den Pass. Die Tochter brauchte dagegen gar nichts.
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