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Standort - Forum - Re: Chilenische Staatsbuergerschaft fuer meine Kinder
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    Beitrag von Wally -- 24.7.05, 20:14
    EMail: E-Mail

    Chilenische Staatsbuergerschaft fuer meine Kinder


      Hola,
      ich bin in Chile geboren und lebe seit vielen Jahren in Deutschland. Habe beide Staatsangehoerigkeiten. Mein Mann ist Deutscher und unsere beiden kleinen Kinder haben ebenfalls die deutsche Staatsangehoerigkeit. Moechte gerne auch fuer meine Kinder beide Staatsangehoerigkeiten bekommen. Wie muss ich vorgehen?

      Gruesse aus Tennessee (seit einem Jahr in USA)

      Wally

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    Beitrag von Karin -- 3.8.05, 10:17
    EMail: E-Mail

    Re: Chilenische Staatsbuergerschaft fuer meine Kinder


      Hola

      ich bin auch in chile geboren, wohne aber schon seit langem in der Schweiz. Bin Mitglied in einem chilenischen Verein in Zürich und erhalte hin und wieder Informationen über neues in Chile.

      Habe mitte Juli folgendes erhalten:

      INFORMATIVO EXTERIOR PARA LAS COMUNIDADES CHILENAS

      Aprobadas Reformas Constitucionales (Santiago, 14 de Julio del 2005)

      -PODER JUDICIAL: serán chilenos los hijos de padre o madre chilenos
      nacidos en territorio extreanjero; la nacionalidad
      se pierde sólo por renuncia voluntaria.

      Das heisst, dass die Kinder nicht mehr min. 1 Jahr in Chile leben müssen
      um die Staatsangehörigkeit zu bekommen. Eine Freundin von mir hat
      im Konsulat nachgefragt und die haben bestätigt, dass o. e. bald in der
      Schweiz eingeführt wird.

      Fragt doch mal im chilenischen Konsulat in Deutschland.
      (Numero: 2714 / Grupo Horario: 151148 / Mes: Julio / Año: 2005)

      Grüsse aus Zürich
      Karin

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    Beitrag von guggerli -- 24.7.05, 20:27
    EMail: E-Mail

    Re: Chilenische Staatsbuergerschaft fuer meine Kinder


      Unsere Kinder haben auch 2 Staatsbürgerschaften. Geh einfach aufs nächste chilenische Konsulat und nimm für jedes Kind 2 Fotos mit. Ferner muss auch dein Mann einverstanden sein. Also sollte er auch mitkommen. Unsere Kinder haben die chilenische Staatsbürgerschaft erst mit 2o wieder geholt. Sie wurden von uns adoptiert und hatten noch einen chilenischen Babypass.

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    Beitrag von Luisa Campino -- 27.7.05, 12:18
    EMail: E-Mail WWW: www.die-campinos.de

    Re: Chilenische Staatsbuergerschaft fuer meine Kinder


      Hallo zusammen,
      also, so viel ich weiß ist das mit der chilenischen Staatsangehörigkeit so:
      Ist der Vater Chilene ist es überhaupt kein Problem die chilenische Staatsangehörigkeit für das Kind zu bekommen. Ich habe sofort nach meiner Geburt, in Deutschland, die chilenische Staatsangehörigkeit bekommen und habe kein Jahr in Chile gelebt. Und da meine Mutter Deutsche ist habe ich das Glück beide Staatsangehörigkeiten zu haben!
      Ist aber die Mutter Chilenin, muss das Kind erst ein Jahr in Chile leben um die chilenische Staatsangehörigkeit zu bekommen. Da sind wir Frauen mal wieder benachteiligt.

      Lieben Gruß
      Luisa
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    Beitrag von Frauke -- 24.8.05, 16:31
    EMail: E-Mail

    Re: Chilenische Staatsbuergerschaft fuer meine Kinder



      Hallo Marco
      Sie haben vollkommen Recht. Sie können in D nur aufgrund eines chilenischen Elternteils keine Staatsbürgerschaft beantragen.
      In meinem Fall bin ich Deutsche und mein Mann Chilene wir haben in D geheiratet und eine Tochter von 5 Jahren. Sie ist in D. geboren. Wir haben das Kind auf einem chilenischen Konsulat in das nationale Geburtsregister eintragen lassen (internationale Geburtsurkunde, intern. Heiratsurkunde der Eltern (man muß die Ehe eintragen lassen.....viel Papier). Dieser Vorgang dauert ungefähr 5 Monate bis er bearbeitet ist. Will das Kind in Chile dann wohnen oder längere Zeit verbringen, studieren....muß man (da man nur 3 Monate Turistenvisum hat) auf der zuständigen lokalen Ausländerbehörde ein einjährige Visum für das Kind beantragen. Hat man das Kind wie in unserem Falle schon in D in das registro civil eingetragen, bekommt man die erforderlichen Papiere für diesen Antrag auf jeder registro civil, da die Daten schon in Chile vorhanden sind. Hat man dies vorher nicht getan, muß man dies dann in Chile nachholen mit all den erforderlichen Dokumenten der Eltern und es dauert genau diese 5 Monate bis man überhaupt einen Antrag auf dieses Visum stellen kann. Nebenbei man muß sich bei der lokalen policia internacional melden und seine Adresse in Chile angeben (Einreisedatum haben die Behörden ja vorliegen + eine Bescheinigung vorlegen von was man lebt). Wohnt das Kind 1 Jahr (ab Einreisedatum) (60 Tage Auslandsaufenthalt im gleichen Jahr sind gestattet) in Chile, bürgern die Behörden das Kind dann automatisch ein. Man kann sich da gar nicht dagegen wehren. Man muß dann auf dem registro civil das carné beantragen (und/oder den chilenischen Reisepaß) mit einer Bestätigung der policia internacional, daß man das Land nicht länger als 60 Tage verlassen hat, der Geburtsurkunde, der Heiratsurkunde der Eltern, (beides auf der gleichen Behörde erhältlich), Fotokopien der Pässe der Eltern.......
      Die deutschen Behörden ignorieren diese doppelte Staatsbürgerschaft. Man ist Deutsch in D und Chilene in Chile mit der Erlaubnis zwei Pässe zu besitzen. Nach einjährigem Aufenhalt hier und dem ganzen Papierprozedere hat meine Tochter im März 2005 ihre chilenische Staatsbürgerschaft erhalten.

      Kommentar zu Karin:
      Kann sein. Der Senat hat wirklich die Verfassung in vielen Punkten geändert. Sie ist bis jetzt nur noch gar nicht in Kraft. Vor Oktober wird sie von Ricardo Lagos nicht unterzeichnet werden. Außerdem kann ich bei dem Abschnitt den Sie angegeben haben nicht herauslesen, daß man nicht mehr ein weilchen hier wohnen muß um Sie definitiv zu bekommen. Vielmehr heißt es da nur, daß man die Anwartschaft bez. das Recht auf die chilenische Staatsbürgerschaft nie verliert wenn man im Ausland geboren wurde, außer man tritt diese bzw. dieses von sich aus ab.
      Wie man letztendlich vorgehen muß, um den heißbegehrten chilenischen Paß zu bekommen ist bis jetzt so, wie im obigen Beispiel meiner Tochter beschrieben.

      Kommentar zu Wally: Sie müssen bis jetzt "Stand heute" mindestens ein Jahr (-60 Tage) nach Chile ziehen. Beginnen würde ich auf alle Fälle in den USA, ihre Ehe und ihre Kinder auf einem chilenischen Konsulat registrieren lassen (siehe oben). Dies ist auf alle Fälle nötig, auch wenn die Verfassung in der Hinsicht geändert wird, daß der einjährige "Zwangsaufenthalt" in Chile in Zukunft entfallen sollte.

      Kommentar zu guggerly: In diesem Fall ist es klar, daß man dies von D aus machen kann. Die Kinder waren schon als Chilenen registriert bzw. eingebürgert (Babypaß). Die Staatsbürgerschaft ist ja nie anuliert worden. Man beantragt nur neue Papiere für die Abgelaufenen.

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    Beitrag von Karin -- 17.10.05, 15:27
    EMail: E-Mail

    Re: Chilenische Staatsbuergerschaft fuer meine Kinder


      Hallo nochmals

      Das neue Gesetz aus meinem letzten Beitrag ist nun in der Schweiz in Kraft getretten. Kinder, die hier geboren sind, bekommen nun auch den chilenischen Pass, auch wenn sie noch nie in Chile waren (1 Elternteil muss die chilenische Staatsbürgerschaft haben).

      Informiert euch nochmals im chilenischen Konsulat in Deutschland.

      Meine Nichten (alle hier geboren) bekommen in kürze ihre Pässe.

      Grüsse aus Zürich
      Karin
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    Beitrag von Rolf -- 10.11.05, 18:14
    EMail: E-Mail

    Re: Chilenische Staatsbuergerschaft fuer meine Kinder


      Hallo,im Dezember fliege ich mit de´r ganzen Familie nach Chile.
      Bei dieser Reise möchte ich meinen beiden Töchtern den chilenischen Pass rausholen.Ich bin chilene und meine Frau deutsche.Wie sieht es aus mit der deutsche Staatsbürgerschaft? Müssen meine Kinder dann sie abgeben?
      Würde meine Frau es auch bekommen oder muss Sie eine bestimmte Zeit in Chile leben und die deutsche abgeben?
      Würde mich sehr freuen auf eine Antwort von Euch.
      Grüße
      Rolf

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    Beitrag von Jörg Steinemann -- 10.11.05, 23:14
    EMail: E-Mail

    Re: Chilenische Staatsbuergerschaft fuer meine Kinder


      Hallo!

      Dies ist so nicht ganz richtig. Es gibt das „jus solis“, damit kannst du neben der deutschen Staatsbürgerschaft eine weitere besitzen, wenn du diese per se hast. Dies ist z.B. der Fall wenn zwei Deutsche in Chile ein Kind zeugen und dieses auch in Chile zur Welt gebracht wird. Dann hat dieses Kind automatisch die chilenische und deutsche Staatsbürgerschaft. Zumindest bis zum 18. Lebensjahr.

      Viele Grüße
      Jörg Steinemann

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    Beitrag von Frauke -- 11.11.05, 12:12
    EMail: E-Mail

    Re: Chilenische Staatsbuergerschaft fuer meine Kinder



      Hallo Rolf

      Für Ihre Kinder können Sie die chilenische Staatsbürgerschaft ohne Probleme erhalten. Es dauert aber. Ich habe dies für meine Tochter hier in Chile über das Ausländeramt abgewickelt. In meinem Fall mußte meine Tochter noch ein Jahr hier gewohnt haben (- 60 Tage). Das Gesetz wurde jetzt geändert, so daß die Kinder D/CL Paare nicht mehr eine gewisse Zeit in Chile wohnen müssen. Sie erhalten die chilenische und behalten gleichzeitig die deutsche Staatsbürgerschaft egal wo sie sich hauptsächlich aufhalten. Sie benötigen aber trotzdem jede Menge Papier. Intern. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden von Ihnen, den Kindern und Ihrer Frau. Besser man hat alles mögliche dabei. Die Registrierung/ Bearbeitung (im registro civil) der Daten Ihrer Kinder und Ihrer Ehe, Ihre, deren Geburtsurkunde (falls dies in D auf einem chilenischen Konsulat noch nicht geschehen ist), kann dauern. Aber wie gesagt. Das Gesetz wurde erst jetzt novelliert, so daß es in Ihrem Fall vielleicht etwas schneller geht als 5 oder 6 Monate (falls alle Dokumente vorhanden sind.)
      Was Ihre Frau angeht, wird sie den gleichen Weg beschreiten müssen (ich auch Deutsch, Mann Chilene) wie ich. Nach der Einreise würde ich schnell auf ein Ausländeramt gehen. Mit allen schon oben erwähnten Dokumenten und einer von einem Notar beglaubigten Urkunde, daß Sie für die Familie verantwortlich sind- bürgen, und vielen Paßfotos, kann Ihre Frau ein Visum für ein Jahr beantragen (Visa Temporal im Paß - Carné (muß man auf dem registro civil beantragen) dauert ungefähr 3 Mon.). Nach diesem Jahr (3 Monate vor Ablauf des temporalen Visums) müßte sie einen Antrag auf einen permanenten Aufenthalt stellen. Die Bearbeitung dauert 6 Monate +-. Der Bearbeitungsantrag gilt auch nach abgelaufenem temporalem Visum als Trámite, so daß man das Land auch durchaus mit diesem Dokument verlassen kann.
      Wenn Sie nur auf Urlaub hierher kommen, dann wird Ihnen die Zeit nicht reichen um all dies zu erledigen. Die chilenische Staatsbürgerschaft für Ihre Kinder können Sie meines Wissens jetzt auch in D (Chile Konsulat) beantragen. Im Falle Ihrer Frau geht es den normalen Weg. 1 Jahr temporal, danach permanent. (Muß aber hier leben, zumindest meistens). Falls Ihre Frau die chilenische Staatsbürgerschaft erhalten möchte, muß sie den deutschen Paß abgeben (wie lange die Einbürgerung in Chile dauert weiß ich nicht, war bei mir nie ein Thema), wie auch bei Ihnen, falls Sie deutscher Staatsbürger werden wollten. Es gibt keine doppelten Staatsbürgerschaften in D und auch nicht in Chile. Außer bei Kindern mit Eltern beider Nationalitäten. (Wenn dann das Kind auch noch in Brasilien geboren wird hat es drei Pässe....nur so als Anmerkung).

      Ich hoffe geholfen zu haben.

      Ich habe diesen Prozess erst jetzt im Juli abgeschlossen. Meine Tochter hat beide Pässe und ich mein Carnet für Ausländer (Visum permanente -5 Jahre). Falls Sie noch Fragen haben.

      Gruß

      Frauke

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    Beitrag von Rolf -- 11.11.05, 16:45
    EMail: E-Mail

    Re: Chilenische Staatsbuergerschaft fuer meine Kinder


      Vielen Dank für die Infos.
      Wir werden 3 Wochen in Chile bleiben und ich glaube dass die Staatsbürgerschaft für meine Kinder hier in Deutschland beantragen werde.Es muss ja nicht schnell gehen, da wir nicht vorhaben nach Chile auszureisen.Die Deutsche abzugeben im Fall meiner Frau , wäre nicht vernünftig.Aber für die Kinder ist es gut,man weiss es nie.
      Grüße
      Rolf
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    Beitrag von Marco -- 1.8.05, 01:36
    EMail: E-Mail

    Re: Chilenische Staatsbuergerschaft fuer meine Kinder


      Hallo,

      also mein Vater ist Chilene und meine Mutter Deutsche. Ich bin in Deutschland geboren. Ich wollte dieses Jahe die chilenische Staatsbürgerschaft beantragen und mir wurde sowohl im Konsulat in Berlin als auch in Chile gesagt das ich erst ein Jahr in Chile leben muß. Früher muß es wohl auch ohne in Chile gelebt zu haben möglich gewesen sein die Staatsbürgerschaft zu bekommen.

      Marco
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